
Zerbst (kobinet) Als Kunde der Deutschen Bahn fühlt sich kobinet-Leser Marco Groebe diskriminiert. Wer gibt der Bahn das Recht zu entscheiden, wann ein Rollstuhlfahrer unterwegs sein darf und wann nicht, fragt der junge Mann aus Zerbst in Sachsen-Anhalt. Immer wieder ärgert er sich, dass die Bahn ihm "keine Fahrerlaubnis erteilt". Gestern wollte er mit Freunden zu einem Kinobesuch nach Dessau fahren. "Als braver Behinderter habe ich mich ordnungsgemäß 3 Tage vorher bei der Mobilitäts-Service-Zentrale angemeldet", so Groebe. Doch prompt kam die Ablehnung. "Da in Dessau das Personal gegen 19:30 Uhr die Fahrstühle abstellt, ist eine Rückfahrt um 19:52 nicht mehr möglich. Mit der Rückfahrtzeit um 19:52 haben wir bereits Rücksicht auf die Feierabendbedürfnisse der Bahn genommen. Eigentlich wollten wir in einen Film mit Überlänge gehen, der erst um 19:50 Uhr zuende gewesen wäre", nennt der Bahnkunde die Fakten, weswegen er sich "von der Bahn echt diskriminiert" fühlt. Groebe machte sich dennoch auf dem Weg ("mit einer kleinen Portion Angst, am Abend abgewiesen zu werden"). Am Abend fuhr er dann mit seiner Begleitung mit dem von ihm geplanten Zug zurück. Die Zugbegleiterin wusste (im Gegensatz zum Vorortservice) von seiner Anmeldung und war sofort behilflich. "Was kann man daraus lernen? Ich denke vor allem, dass man sich nicht alles ohne Widerstand gefallen lassen darf und dass es sich lohnt, um seine Rechte zu kämpfen", schreibt Groebe. Er möchte jeden Menschen mit Behinderung dazu ermutigen. "Ich fordere nicht nur deshalb ein Zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz, in dem auch behinderten Menschen Schutz vor ausgrenzender Diskriminierung geboten wird." sch