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21.10.2005 - 14:22

Kernpunkte für Auswahl des Behindertenbeauftragten.

Berlin/Kassel (kobinet) Während die Union und die SPD in den Koalitionsverhandlungen um Positionen und Köpfe ringen, fragen sich immer mehr in der Behindertenpolitik Engagierte, wer nächster Behindertenbeauftragter wird. Die Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und das Netzwerk Artikel 3 haben sich nun in diese Diskussion mit der Präsentation von vier Kernpunkten für die Besetzung der Position des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen aus der Sicht behinderter Menschen eingemischt. "Für uns ist es wichtig, dass behinderte Menschen in den Prozess bei der Besetzung der Position des Behindertenbeauftragten einbezogen werden. Nachdem im Wahlkampf von den verschiedenen Parteien wenig zu hören war, wer diesen Posten zukünftig bekleiden könnte bzw. sollte, herrscht nun immer noch weitgehende Funkstille. Deshalb haben wir vier inhaltliche Kernpunkte entwickelt, die für uns als Organisationen von behinderten Menschen bei der Besetzung dieser für uns sehr wichtigen Position wichtig sind", erklärte Barbara Vieweg, Bundesgeschäftsführerin der ISL. Für Dr. Sigrid Arnade vom Vorstand des NETZWERK ARTIKEL 3 ist es wichtig, dass die Position des Behindertenbeauftragten nach inhaltlichen und qualitativen Kriterien erfolgt und nicht Resultat eines Postengeschachers wird. "Wir wollen keine/n Behindertenbeauftragte/n, die noch mit einem Posten versehen werden müssen und denen es vorrangig um die Privilegien des Arbeitsstabes und des Dienstwagens geht und weniger um die Inhalte und die Betroffenen", so Dr. Sigrid Arnade. Im folgenden werden die vier Kernpunkt dokumentiert: omp Kernpunkte für die Besetzung der Position des Beauftragten der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen aus der Sicht behinderter Menschen 1. Eigene Betroffenheit Der oder die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen sollte eine größtmögliche Verbindung zum Thema Behinderung mitbringen. Entweder sollte die Person selbst behindert sein oder wenn dies nicht gegeben ist, eng mit behinderten PartnerInnen oder behinderten Kindern zusammenleben. 2. Den Paradigmenwechsel fördern Mit dem proklamierten Paradigmenwechsel weg von bevormundender Fürsorge und diskriminierender Aussonderung, hin zur Selbstbestimmung, Gleichstellung und Teilhabe behinderter Menschen, wurde in der deutschen Behindertenpolitik ein neuer Weg beschritten. Dieser muss gerade von der bzw. von dem Behindertenbeauftragten konsequent und vorbildlich vorangetrieben werden. Die Stärkung ambulanter vor stationären Strukturen, die Schaffung von Antidiskriminierungsbestimmungen und die konsequente Umsetzung und Weiterentwicklung der Gleichstellungsgesetze, sowie der Wunsch- und Wahlrechte behinderter Menschen, stehen dabei im Vordergrund. 3. Behinderte Menschen und deren Verbände beteiligen Mit dem Slogan "Nichts über uns ohne uns" wurde im Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen ein neuer Standard für die Beteiligung behinderter Menschen und deren Verbänden an Entscheidungsprozessen gesetzt. Die setzt sich nun bei der Entwicklung der UN-Konvention für Behinderte fort. Die Position des bzw. der Behindertenbeauftragten stellt eine Mittlerfunktion zwischen Regierung und den Betroffenen und ihren Verbänden dar. Um dies wirkungsvoll ausführen zu können sollte die Person, die dieses Amt bekleidet, über einen guten Draht zu aktiven behinderten Menschen und deren Verbänden verfügen und diese in die Arbeit und bei Entscheidungen konsequent und partnerschaftlich einbeziehen. 4. Behinderte Menschen beschäftigen Da die Beschäftigung behinderter Menschen eine zentrale Herausforderung darstellt, sollte gerade die bzw. der Behindertenbeauftragte eine Vorbildfunktion ausüben. Daher sollte diese/r über Erfahrungen mit der Einbeziehung behinderter Menschen im Arbeitsumfeld verfügen und dies auch im Arbeitsstab der bzw. des Behindertenbeauftragten und bei anstehenden Entscheidungen vorbildlich praktizieren. Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL e.V.), NETZWERK ARTIKEL 3 

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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Max Mütze schrieb am 23.10.2005, 14:56

Neue Bescheidenheit?

ISL und NW Artikel 3 forderten immer wieder ein wirkungsvolles umfassendes Antidiskriminierungsgesetz. Jetzt wird erwartet, dass der oder die Behindertenbeauftragte die „Schaffung von Antidiskriminierungsbestimmungen“ betreibt. Ist diese Formulierung schon Ausdruck einer neuen Bescheidenheit gegenüber einer möglichen schwarz-roten Regierung oder nur zu wenig durchdacht?

A. Heiermann schrieb am 22.10.2005, 12:27

A.Heierman / nanday@t-online.de

Hallo Liebe Leser/in,
Hallo Frau Dr. Siegrid Arnade,
auch ich vertrete die Meinung von Siegrid, und hoffe das wir es gemeinsam schaffen die Regierung davon zu überzeugen, das wir Menschen mit Handicap endlich erhört werden und mit der Regierung zusammen arbeiten können. Wäre gut wenn der oder die Behindertenbeauftragte/r selbst jemand ist, der Behindert ist. Aber nur mit der Option nicht nur seine Behinderung zu vertreten.
Siegrid, ich denke wir sollten weiterhin so gut zusammenarbeiten wie in der Vergangenheit.

Mit freundlichen Grüßen
Astrid Heiermann
( Mitglied im Netzwerk NRW von Frauen und Mädchen mit Behinderung im AK - Recht u. Gesundheit, sowie
Mitglied der Linken.PDS )

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