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23.10.2005 - 07:59

Angst vor behinderten Nachbarn.

Stuttgart (kobinet) Gleich zwei Klagen gegen Wohnheime für Menschen mit so genannten geistigen Behinderungen laufen vor dem Verwaltungsgericht in Stuttgart. Das berichtete die Stuttgarter Zeitung in einer Meldung von Erik Raidt diese Woche. Das Gericht wurde angerufen, um zu entscheiden, ob "geistig behinderte" Menschen mit "psychischen Auffälligkeiten" den Nachbarn in einem Wohngebiet zuzumuten seien. Geklagt hatte die Nachbarin eines Behindertenwohnheims in Bad Cannstatt, die damit den Einzug von 30 Menschen mit so genannten geistigen Behinderungen in ein neu gebautes Wohnheim im Muckensturm in Bad Cannstatt verhindern will. Das zweite Verfahren richtet sich gegen das Therapeuticum Raphaelhaus. Dieses plant in der Heubergstraße im Osten ein Heim für mehrfach Schwerbehinderte. Eine Schule für diese behinderten Menschen gibt es laut Stuttgarter Zeitung bereits in dieser Straße. Protestiert würde vor allem gegen die geplanten Balkone, die in die Richtung der Nachbarn wiesen. Dazu meint Elke Bartz, Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA e.V.) heute morgen gegenüber den kobinet-nachrichten: "Es ist natürlich immer entsetzlich, wenn gegen den Bau von Einrichtungen für vermeintliche Randgruppen protestiert und geklagt wird. Aber gleichzeitig gilt es zu hinterfragen, warum das so ist". Wenn behinderte Menschen nicht immer noch in Anstalten separiert, sondern als Nachbarn mitten in der Gemeinde leben und arbeiten würden, hätten sie Gesichter und Namen und stellten nicht eine anonyme "Masse" dar, deren Fremdheit Ängste und Vorbehalte auslöse, so Bartz. "Die Tatsache, dass Menschen mit Behinderungen immer noch in Sondereinrichtungen leben und arbeiten, suggeriert doch, dass sie 'sonderbehandlungsbedürftig' und nicht 'normal' sind. Und alles was 'unnormal' und unbekannt ist löst diese Ängste bis hin zur Ablehnung aus. Es wird also höchste Zeit, dass Sondereinrichtungen abgerissen werden. Dann wird Behinderung Normalität und Proteste verstummen", ergänzt Bartz. Klagen wie die vor dem Stuttgarter Verwaltungsgericht geführten, könnten - so seltsam und widersinnig es zunächst klinge - sogar positive Folgen haben, wenn sie verhinderten, dass immer neue Einrichtungen gebaut werden. hjr  

 
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Leserbriefe zu diesem Artikel:.

Peter Stabenow schrieb am 24.10.2005, 19:58

Angst vor behinderten Nachbarn

Dies ist mal wieder typisch deutsch, dass eine sogenannnte "kopfschlaue Nachbarin"aus Angst vor Menschen mit Behinderungen vors Gericht zieht - hat denn diese Person nichts anderes zu tun als gegen Menschen zu klagen, die nichts für ihr Schicksal bzw. ihre Behinderung können - diese Frau sollte bedenken, dass auch sie durch einen Unfall oder schwere Krankheit von heute auf morgen zu den sogannten "behinderten Nachbarn" gehören könnte.
An dieser Stelle wünsche ich mir von ganzen Herzen, dass das Verwaltungsgericht in Stuttgart so vernünftig ist, die Klage der sogenannten "kopfschlauen Nachbarin" abzuweisen, ferner hoffe ich, dass unsere künftige Bundesregierung endlich mal einsieht, dass das für uns so wichtige Antidiskriminierungsgesetz mehr als nötig ist - so nötig wie ihre angekündigten dramatischen Sparmassnahmen!!

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