Von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch Frankfurt a.M. (kobinet) Behinderte werden immer mehr benachteiligt. Die anstehenden Sozialreformen treffen Blinde, Gehörlose oder Gelähmte besonders hart. Gewohnte Wege können blinde Menschen mit einem weißen Langstock alleine gehen. Zum Besuch von Ärzten, Behörden, Veranstaltungen aber brauchen sie eine Begleitperson oder ein Taxi. Alle Bundesländer außer Bayern haben jedoch die Hilfen für Blinde um bis über 30 Prozent gekürzt. Für rund 200.000 Menschen, von denen 70 Prozent nach dem 60. Lebensjahr das Augenlicht verloren haben und deren Renten angesichts der beschlossenen Einschnitte für Hilfen und Hilfsmittel nicht ausreichen, seien die Kürzungen schmerzhaft, erklärten die Selbsthilfeverbände zum internationalen Tag der Behinderten, der am 3. Dezember begangen wurde. Auch gehörlose, gelähmte, geistig oder durch Verlust innerer Organe schwer behinderte Menschen verlieren künftig die Hilfen teilweise oder ganz. Bislang bekommen sie bei einem Monatseinkommen bis zu 1.300 Euro Hilfen und Hilfsmittel von der Sozialhilfe bezahlt. «Wenn der Entwurf der rot-grünen Bundestagsfraktion für die Einordnung der Sozialhilfe in ein XII. Sozialgesetzbuch (SGB) Wirklichkeit wird, sinkt diese Einkommensgrenze auf 690 Euro im Monat», kritisiert der Sprecher des Verbandes Netzwerk Artikel 3, Ottmar Miles-Paul. Mit der im Entwurf vorgesehenen einheitlichen Einkommensgrenze müssten auf Pflege und Assistenz angewiesene Menschen, die mit Zuwendungen der Pflegeversicherung und Sozialhilfe ihre Hilfskräfte selbst anstellen, einen größeren Betrag von ihrem Lohn oder ihrer Rente dafür abzwacken, sagt Rollstuhlfahrerin Elke Bartz. Als Vorsitzende des Forums selbstbestimmter Assistenz (ForseA) kämpft die durch einen Autounfall seit 27 Jahren querschnittsgelähmte Frau gegen Heimeinweisung pflegebedürftiger Menschen. Für sie will ForseA ein persönliches Budget wie in Schweden erreichen. Dort gibt die Regierung den Menschen mit Schwerstbehinderungen monatlich einen Betrag, damit sie die Hilfskräfte als Arbeitgeber selbst aussuchen und beschäftigen können, erläutert Bartz. Nach dem SGB-Entwurf und der beabsichtigten Änderungen der Pflegeversicherung sollen Pflegebedürftige aber nicht eigene Hilfskräfte einstellen dürfen, sondern mit Gutscheinen Pflege bei ambulanten Anbietern kaufen. «Wir wollen uns aber nicht vorschreiben lassen, wann wir duschen, essen, zur Toilette gehen dürfen», sagt Bartz. Zwar war angestrebt, die Arbeitslosigkeit von Schwerbehinderten abzubauen, doch sei dieses Ziel nicht erreicht worden, bemängelt Netzwerksprecher Miles-Paul. Auf dem Arbeitsmarkt und bei der Reform der Sozialhilfe gehören die Behinderten nach Meinung des Präsidenten des Sozialverbandes VdK, Walter Hirrlinger, zu den Verlierern. Hätten schon ältere Menschen ohne Behinderung kaum Chancen auf Vermittlung in eine neue Arbeitsstelle, so sehe die Lage für Schwerbehinderte noch düsterer aus. Sie bekämen dann nur noch das Arbeitslosengeld II in Höhe der heutigen Sozialhilfe und fielen der Armut anheim.
Sven Drebes schrieb am 06.12.2003, 20:47
Die drastische Senkung der Einkommensfreigrenzen in der Sozialhilfe muss zweifellos mit allen Mitteln bekämpft werden. Allerdings muss man dabei bei den Fakten bleiben. Wer Fakten auch ohne Absicht weglist, wie dies im Artikel mit den zum "Grundfreibetrag" dazu kommenden Wohnkosten (und dem "Familienzuschlag") geschehen ist, macht die berechtigte Kritik angreifbar und leistet uns einen Bärendienst. Also bitte etwas mehr Sorgfalt!