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09.12.2003 - 14:40

Menschenwürde Schwerbehinderter bedroht.

Kassel (kobinet) Uwe Frevert vom Equal-Projekt Open Doors sieht mit den geplanten Regelungen des Sozialgesetzbuch XII die Menschenwürde schwerbehinderter Menschen bedroht. kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul sprach mit dem im Rahmen des Projektes tätigen Berater und Vorstandsmitglied der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland - ISL e.V. - über dessen Befürchtungen: kobinet-nachrichten: Sie äußerten im Zusammenhang der Reformen der Bundesregierung mehrfach ihre Besorgnis. Um welche Vorhaben geht es dabei? Uwe Frevert: Das ist das Reformvorhaben des Bundessozialhilfegesetzes, dem so genannten SGB XII und den Veränderungen im Zusammenhang mit der Gesundheitsheitsreform. kobinet-nachrichten: Was beängstigt Sie beim Reformvorhaben des Bundessozialhilfegesetzes? Uwe Frevert: Ich weiß, dass das Bedarfsdeckungsprinzip im neuen SGB XII aufgehoben werden soll. Dies geschieht zum Beispiel im Zusammenhang mit der Einführung eines so genannten «persönlichen Budget». Behinderte Menschen können sich, sofern sie es wollen, auch das Geld für eine bisherige Anstaltsunterbringung («Heim») auszahlen lassen und sich davon im ambulanten Bereich Hilfen finanzieren. Das klingt zunächst gut. Es bedeutet aber für alle sehr schwer behinderten Menschen die sichere Unterversorgung in den Anstalten. kobinet-nachrichten: Warum glauben Sie, dass es zur Unterversorgung für Schwerbehinderte in den Einrichtungen kommt? Uwe Frevert: In den Anstalten («Heimen») der Behindertenhilfe ist bisher meist so, dass die Leichtbehinderten die Plätze der Schwerbehinderten mitfinanzieren. Es gibt in den Anstalten zum Beispiel verschiedene Pflegepauschalen, welche nichts mit dem tatsächlichen Hilfebedarf der behinderten Bewohner zu tun haben. Die Anstaltsunterbringung von leichtbehinderten Menschen wurde in der Vergangenheit mit einem hohen finanziellen Aufwand aufrecht erhalten. Dagegen wurde die Unterbringung von Schwerbehinderten in den Einrichtungen nicht kostendeckend finanziert. Weiter ist es so, dass die beweglicheren leichtbehinderten Bewohner in den Anstalten den schwerbehinderten Menschen in den unterschiedlichsten Lebenslagen praktisch behilflich sind. Mit der Wahl für ein persönliches Budget ist es nun grundsätzlich allen behinderten Menschen möglich aus der Anstalt auszuziehen, sofern sie im ambulanten Bereich nicht mehr Geld für ihre Hilfe benötigen. Und gerade letzteres ist das Problem. kobinet-nachrichten: Sie meinen, dass schwerbehinderte Menschen keine Chance bekommen sollen, ein persönliches Budget für den ambulanten Bereich zu erhalten. Uwe Frevert: Ja genau. Schon heute kennen wir genügend gerichtliche Verhandlungen, in denen darüber gestritten wird, wie viel eine tatsächliche ambulante Hilfe für schwerbehinderte Menschen kosten darf. Wir wissen aber, dass in der Summe die ambulante Hilfe auf jeden Fall kostengünstiger ist, da es nur wenige wirklich schwerbehinderte Menschen gibt. Beängstigend finde ich heute, dass hier eine Grundlage geschaffen wird, welche Schwerbehinderten keine menschenwürdige Existenz mehr erlaubt. (Das Interview führte kobinet-Redakteur Ottmar Miles-Paul  

 
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