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11.12.2003 - 16:30

Gleichstellungsgesetz für Nordrhein-Westfalen verabschiedet.

Düsseldorf (kobinet) Der nordrhein-westfälische Landtag hat heute Agenturmeldungen zufolge mit den Stimmen der rot-grünen Regierungsfraktionen ein Gleichstellungsgesetz für Behinderte verabschiedet. Das Land und die Kommunen werden damit verpflichtet, behinderten Menschen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Für den Neu- und Umbau öffentlicher Gebäude wird ein barrierefreier Zugang Vorschrift. Das Gesetz schreibt zudem vor, dass die Behörden Gehörlosen Gebärdendolmetscher zur Verfügung stellen und Formulare auch in Blindenschrift ausfertigen. Die Einstellung eines Landesbeauftragten für Behinderte ist im Gesetz ebenfalls vorgesehen. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2004 in Kraft. Die Fraktion von CDU und FDP stimmten gegen das aus ihrer Sicht unzureichende Gesetz. Nachbesserungsbedarf sieht die Opposition vor allem in den Bereichen Bildung, Erziehung und Vorbereitung auf die Arbeitswelt. Ein von der FDP unterstützter CDU-Antrag auf einen interfraktionellen Arbeitskreis wurde mit den Stimmen der rot-grünen Mehrheit abgelehnt. Die ausgesparten Bereiche würden im Schulgesetz geregelt, sagte Sozialministerin Birgit Fischer (SPD). Sie bezeichnete das Gleichstellungsgesetz als «Meilenstein auf dem Weg zu mehr Selbstbestimmung und Teilhabe.» Die-Grünen-Abgeordnete Barbara Steffens warf der CDU vor, sie wolle mit ihren Änderungswünschen «die Kämmerer in den schwarzen Kommunen» schützen und eine kostenfreie Behindertenpolitik nur mit Worten betreiben. Dagegen argumentierte der CDU-Abgeordnete Rudolf Henke, angesichts knapper Kassen schaffe die Landesregierung mit ihrem Gesetz «einen Erwartungshorizont, der enttäuscht werden muss». In Nordrhein-Westfalen leben rund 2,5 Millionen Behinderte, darunter 1,7 Millionen Schwerbehinderte. Rund 70.000 von ihnen sind sehbehindert oder blind, etwa 60.000 sind gehörlos oder körperbehindert. omp 

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