15.12.2003
- 13:00
Von Discos abgewiesen.
Frankfurt (kobinet) Von Fällen, dass Menschen mit dunkler Hautfarbe oder mit nichtdeutscher Herkunft von den Türstehern vor Diskotheken lediglich wegen ihrer Hautfarbe oder Herkunft abgewiesen wurden, hört man immer wieder. Das vorgesehene zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz könnte dagegen Abhilfe schaffen. Dass behinderte Menschen auch nicht davor gefeit sind, ähnliche Erfahrungen beim Discobesuch zu machen, zeigt folgender Diskriminierungsfall aus Frankfurt.
«Im Sommer 2001 wurde ich von zwei Diskotheken in der Frankfurter City abgewiesen. Es gäbe Probleme, wenn ich aufs Klo müsse, da man dann viele enge Stufen hinauf muss. Außerdem sei es ja wegen dem Zigarettenkonsum auch gefährlich für mich in die Disco zu gehen. Ich habe mich den Argumenten der Türsteher nicht wiedersetzt, weil ich keine gefährliche Situation riskieren wollte. Jedoch sind mir diese Vorfälle sehr an die Nieren gegangen: Ich wollte einfach nur Spaß bei guter Musik haben, aber dies wurde mir mit Hinweis auf meine Behinderung (ich bin vollblind) verwehrt,» berichtete Sascha Hübner aus Frankfurt.
Aufgrund solcher und vieler anderer Diskriminierungen fordern mittlerweile über 200 Organisationen die Aufnahme behinderter Menschen in das zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz. Nähere Informationen zur Kampagne gibt's unter www.nw3.de/zag. omp
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