
Marburg (kobinet) Auch das Fachgespräch am 17. Dezember mit dem Parlamentarischen Staatssekretär bei der Bundesministerin der Justiz, Alfred Hartenbach, zur Aufnahme behinderter Menschen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz in Marburg hat keinen Durchbruch gebracht. Vonseiten des Bundesministeriums der Justiz wird nach wie vor auf einzelgesetzliche Regelungen zur Beseitigung von Benachteiligungen von Behinderten gesetzt und ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ohne Behinderte geplant. Für Pandelis Chatzievgeniou vom EQUAL-Projekt «Open Doors» ist das Ergebnis des Fachgespräches enttäuschend. «An der Position des Bundesjustizministeriums hat sich anscheinend nichts geändert, obwohl mittlerweile über 200 Organisationen die Einlösung des bereits in der letzten Legislaturperiode gemachten Versprechens der Bundesregierung für die Aufnahme Behinderter in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz fordern. Trotz vielfältiger Diskriminierungsfälle wird im Justizministerium nach wie vor auf einzelgesetzliche Regelungen gesetzt, die das Ministerium längst hätte treffen können. Das Ministerium scheint weit von der realen Lebenssituation behinderter Menschen und einem Bürgerrechtsverständnis in der Behindertenpolitik entfernt zu sein, sonst würde es die vielfältigen Benachteiligungen behinderter Menschen im Zivilrecht ernster nehmen», kritisiert Chatzievgeniou. Der blinde Rollstuhlfahrer engagiert sich neben seiner Tätigkeit für das EQUAL Projekt beim Verein zur Förderung der Autonomie Behinderter in Kassel als Stadtverordneter in Marburg und weiß daher um die Diskriminierungen behinderter Menschen aus eigener Erfahrung und seiner politischen Tätigkeit für die SPD. Auf Einladung des Marburger Bundestagsabgeordneten Sören Bartol von der SPD hatte sich Hartenbach in den Räumen der Bundesvereinigung Lebenshilfe der Diskussion mit den Behindertenverbänden gestellt und die Position des Justizministeriums erläutert. Trotz massiver Kritik auf Hartenbachs Antwort auf die Abgeordnetenbefragung des Netzwerk Artikel 3 vom September zu diesem Thema blieb dieser bei der Position des Bundesjustizministeriums, das ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz ohne die Aufnahme behinderter Menschen plant. Nach internen Informationen soll das Gesetzesvorhaben nun Anfang nächsten Jahres voran gebracht werden, denn die entsprechende EU-Richtlinie hätte bereits im Juli d.J. verabschiedet werden müssen. omp