Sollen 640 behinderte Menschen den Bundeshaushalt retten?
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Berlin (kobinet) Wenn das SGB XII in Kraft tritt, werden rund 640 behinderte Menschen dramatische finanzielle Verluste hinnehmen müssen. Laut Hubert Hüppe, dem behindertenpolitischen Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, konnte der von Einkommensverlusten bedrohte Personenkreis dank der Verhandlungen der Union von rund 13.000 auf rund 640 reduziert werden (siehe kobinet-nachrichten vom 23.12.2003). gba
Dazu der Kommentar von kobinet-Korrespondent Gerhard Bartz
Hubert Hüppe rühmt das Verhandlungsgeschick der Union, der es zu verdanken sei, dass «nur noch» 640 behinderte Menschen Einkommenseinbußen von bis zu 400 Euro monatlich hinnehmen müssen, wenn das SGB XII mit der Senkung der Einkommensfreibeträge in Kraft tritt. Zuvor seien rund 13.000 Menschen mit Einkommensverlusten von bis zu 1000 Euro monatlich bedroht gewesen. Zur Verdeutlichung: Behinderte Menschen, die über ein Einkommen verfügen, das bestimmte Freibeträge übersteigt, müssen zumindest einen Teil davon einsetzen, bevor sie Hilfe in besonderen Lebenslagen wie die Hilfe zur Pflege und/oder Eingliederungshilfe erhalten. Diese Leistungen werden von Politik und Verwaltung nicht als solidarische Nachteilsausgleiche angesehen, die Chancengleichheit zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft gewähren, sondern als persönliches Pech, das weitestgehend auch persönlich zu tragen ist.
Werden die ohnehin sehr niedrigen Einkommensfreibeträge noch weiter gesenkt, bedeutet dies, dass zunächst noch mehr Eigenleistung erbracht werden muss, bevor Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII besteht. Schon nach jetzt geltendem Recht können also behinderte Berufstätige nicht wie ihre nicht behinderten Kolleginnen und Kollegen über ihr Einkommen verfügen. Eigenbeteiligungen von 1500 Euro monatlich an den Pflegekosten sind für qualifizierte Berufstätige schon jetzt Realität. Und nun sollen 640 Menschen durch eine weitere Absenkung der Freibeträge bis zu weiteren 400 Euro monatlich an Einbußen hinnehmen müssen? Für die einzelnen betroffenen Menschen und ihre Angehörigen bedeutet das eine finanzielle Katastrophe. Dabei sind die höheren Zuzahlungen durch das Gesundheits«modernisierungs»gesetz, die Absenkung der Pendlerpauschale, die Kürzung der Eigenheimförderung noch gar nicht berücksichtigt.
Wer sich in den vergangenen Jahren eine barrierefreie Wohnung oder ein Haus angeschafft hat, ist auf jeden Euro zur Finanzierung angewiesen. Einkommenseinbußen in dieser Höhe verurteilen ganze Finanzierungskonzepte zum Scheitern. Aber vielleicht sind ja solche Befürchtungen grundlos, denn das im BSHG als Schonvermögen geschützte kleine Wohneigentum ist im SGB XII nicht mehr geschützt, mit Folgen, die sich heute noch kein Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses ausmalen mag.
Und was ist das Ziel dieser Einsparungen, die 640 behinderte Menschen nebst Angehörigen ans Existenzminimum drängen? Soll mit den ersparten Leistungen von rund 3 Mio. Euro jährlich der Staatshaushalt konsolidiert werden? Fürwahr ein Witz.
Für die Betroffenen lohnen sich Arbeit und Qualifizierung künftig nicht mehr. Wenn sie jedoch in Rente gehen, werden sie einen höheren Hilfebedarf in der Freizeit haben. Diese Leistungen müssen dann wieder über das SGB XII finanziert werden, was die Einsparungen für die öffentlichen Kassen wieder reduziert.
Was Unbeteiligten wie Realsatire vorkommen mag, wird für die Beteiligten bittere Realität. Wenn zum Beispiel die Kosten für die Schülerbeförderung um 10 Euro monatlich steigen, gehen Eltern auf die Barrikaden, erscheinen seitenlange Berichte und Leserbriefe in den Zeitungen. Wenn aber behinderten Menschen monatlich 400 Euro mit einem Handstreich genommen werden, suchen wir die Welle der Solidarität.
Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Noch können wir hoffen, dass die verantwortlichen Politikerinnen und Politiker den Taschenrechner zur Hand nehmen und ausrechnen, wie groß die Entlastungen für die öffentlichen Haushalte tatsächlich sind, was sie aber für die einzelnen Betroffenen bedeuten.
Ich will Bundeskanzler Schröder an seinen Diensteid erinnern, wonach er Gerechtigkeit gegenüber Jedermann üben muss. Das gilt auch für die 640 behinderten Mitmenschen. Oder betrachtet er diese doch als den Schaden, den er nach demselben Eid vom Deutschen Volk abzuwenden hat?