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14.10.2003 - 17:12

Kostenträger sind das Problem.

 

Berlin (kobinet) Die Koalitionsarbeitsgruppe «Menschen mit Behinderungen» unter der Leitung des Behindertenbeauftragten der Bundesregierung, Karl Hermann Haack, hatte für Montag, den 13. Oktober 2003 zu einer Anhörung zum Umsetzungsstand des Sozialgesetzbuches IX nach Berlin geladen. Eine Vielzahl von Verbänden und eine Reihe von Abgeordneten sind dieser Einladung gefolgt und haben dabei u.a. festgestellt, dass ein Hauptproblem der Umsetzung des Gesetzes bei der zögerlichen und zum Teil blockierenden Haltung der Kostenträger anzusiedeln sind.

 

«Für behinderte Frauen hat sich durch das Sozialgesetzbuch IX nicht wirklich etwas zum besseren verändert. Die MitarbeiterInnen der Servicestellen wissen immer noch viel zu wenig über die besonderen Belange behinderter Frauen und über spezielle Angebote für behinderte Frauen», erklärte Brigitte Faber, die für das Weibernetz e.V. an der Anhörung teilnahm. Stefan Göthling vom Netzwerk People First Deutschland kritisierte, dass die Informationen der Servicestellen bzw. überhaupt zum Finden einer Servicestelle für Menschen mit Lernschwierigkeiten in der Regel nicht in einfacher Sprache vorhanden sind. Elke Bartz vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen machte deutlich, dass die vom Sozialgesetzbuch IX hinterlassene Lücke einer effektiven und verlässlichen Absicherung der Assistenz behinderter Menschen immer noch nicht geschlossen worden ist. Außer der im Gesetz festgeschriebenen Regelung für die Arbeitsassistenz stehen nach Einschätzung von Elke Bartz viele behinderte Menschen, die auf Assistenz im Alltag angewiesen sind, nach wie vor unter erheblichem Druck, bis hin zur Heimeinweisung. «Das Gesetz selbst ist nicht schlecht, es hapert hauptsächlich an der Umsetzung durch die Kostenträger», fasste Brigitte Faber ihre Eindrücke zusammen. omp



Brigitte Faber

 

 
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