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kobinet-nachrichten 23.09.2003 - 16:02
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Nach Klage in eigener Wohnung leben

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von Guntram Hoffmann

Zerbst/Weißenfels (kobinet). Die «Mitteldeutsche Zeitung» berichtete in seiner Ausgabe vom Montag ausführlich über eine erfolgreiche Klage vor dem Dessauer Verwaltungsgericht zur Finanzierung von Persönlicher Assistenz. Nach Ansicht des Gerichtes ist dem durch progressive Muskeldystrophie behinderten 45jährigen Rainer Jastrow aus Zerbst das Leben in einem Heim nicht zumutbar. Damit konnte nun der sehnlichste Wunsch von Rainer Jastrow, der nicht nur im örtlichen Behindertenverband aktiv ist, sondern auch einige Jahre dem Vorstand des Allgemeinen Behindertenverbandes in Sachsen-Anhalt angehörte, nach einem selbständigen Leben in einer eigenen Wohnung Realität werden. Der Landkreis ging zwar gegen dieses Urteil in Berufung, muss aber schon jetzt monatlich 7.000 Euro zahlen.

Nun sind 4 Assistenten im Zwei-Schicht-System für den Zerbster da, der seit 1985 im Heim lebte und dies nie als endgültige Lösung für sich sah. «Als mein Zuhause habe ich das Heim nie akzeptiert», sagt Rainer Jastrow, der es nun genießt, unabhängiger zu sein und bei schönem Wetter spontan einen Ausflug machen zu können ohne dies wie zuvor im Heim mit 180 Bewohnern wochenlang zuvor planen zu müssen. Für ihn hat nun eine neue Lebensphase begonnen, aber auch für seine Assistenten, die sich auf diese neue Aufgabe erst einstellen mussten. «In einem solchen Arbeitsverhältnis ist Vertrauen nötig. Wir müssen uns verstehen», bestätigte Jastrow, der seine neue Bewegungsfreiheit genießt.

Die positive Entscheidung des Dessauer Verwaltungsgerichtes entspreche der gesetzlichen Vorgabe, wonach ambulante Betreuung der stationären vorzuziehen ist. Sie verschaffe die Chance auf ein eigenständiges Leben, auf mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben, erläutert Dr. Jürgen Hildebrand, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Sachsen-Anhalt die Rechtslage.. Da dürfe auch nicht allein der Kostenfaktor ausschlaggebend sein. «Eine andere Entscheidung wäre diskriminierend», so Dr. Hildebrand. omp

 

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