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21.01.2004 - 10:15

Kein Ermittlungsverfahren gegen Ulla Schmidt.

Hameln (kobinet) Die Staatsanwaltschaft in Hannover hat es abgelehnt, ein Ermittlungsverfahren gegen Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt wegen des Todes eines Dialysepatienten einzuleiten. Das berichtete heute der lokale Rundfunksender Radio aktiv in Hameln. Ein Bekannter des 60-jährigen Dialysepatienten hatte einen Rechtsanwalt eingeschaltet und Strafanzeige gegen die Gesundheitsministerin erstattet. Er sah einen Zusammenhang zwischen dem Tod des Mannes, der die Zuzahlung für die Beförderung zur Arztpraxis nicht aufbringen konnte und eine Dialyse ausfallen ließ, und der von der Ministerin initiierten Gesundheitsreform (kobinet-nachrichten 19.1.04). Nach Angaben der Staatsanwaltschaft habe die Obduktion ergeben, dass es keinen Zusammenhang zwischen der versäumten Dialysebehandlung und dem Tod des Mannes gibt, teilte die Staatsanwalt mit. Der Verstorbene habe unter Vorerkrankungen gelitten, die nach Feststellung der Ärzte Grund für seinen Tod gewesen seien. Ausreichende Anhaltspunkte für eine Straftat lägen nicht vor. sch  

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