01.02.2004
- 11:46
Verschreibungspflichtig nicht gleich verschreibungsfähig.
Von kobinet-Korrespondentin Elke Bartz
Mulfingen (kobinet) Die Gesundheitsreform verunsichert wie kaum ein anderes neues Gesetz. So gibt es große Probleme bei der Verordnung von frei verkäuflichen, also nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten. Diese können jedoch durchaus nach wie vor verschrieben und von den Krankenkassen bezahlt werden. Das gilt zumindest bis Ende März diesen Jahres. Erst dann gibt es neue Regelungen. Ob diese Ausnahmeregelungen erhalten wird, wissen wir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht.
Auf Nachfragen bestätigt der Apotheker Dr. Daniel Fehr, dass Medikamente, die nicht verschreibungspflichtig sind, dennoch verschrieben werden können. Man dürfe verschreibungspflichtig nicht mit verschreibungsfähig verwechseln, erklärt der Besitzer der Kilian-Apotheke in Mulfingen. Es liege im Ermessen des Arztes, ob das Medikament unentbehrlich sei. Falls ja, könne er es wie seither verschreiben.
Die ZDF-Sendung Frontal 21 vom 27. Januar hatte sich ebenfalls mit dem Thema befasst. Ein sehr interessanter Bericht zur Sendung sowie der aktuelle Gesetzestext zu den nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten sind auf den Seiten des ZDF nachzulesen.
Im Bericht wird der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, Karl Hermann Haack, zitiert: «Das ist eine absolute Falschinformation, die den Kolleginnen und Kollegen, die draußen mit den Patienten arbeiten, gegeben wird. Das stört das Arzt-Patienten-Verhältnis in ganz empfindlichem Maße».
Es lohnt also auf jeden Fall und kann viel Geld sparen, sich mit seinem Arzt auseinanderzusetzen, wenn dieser sich weigert, die entsprechenden Medikamente zu verordnen. elba
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