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30.03.2004 - 15:08

Beschränkungen für osteuropäische Pflegekräfte in Deutschland.

Berlin (kobinet) Die Ost-Erweiterung der Europäischen Union zum 1. Mai wird auch Auswirkungen auf den hiesigen Pflegemarkt haben: Ab diesem Zeitpunkt können Pflegekräfte aus den Beitrittsländern legal in Deutschland arbeiten,­ allerdings nur im Rahmen einer grenzüberschreitenden Dienstleistung. Engagiert ein Pflegebedürftiger privat eine osteuropäische Pflegehilfe, ist dies nach wie vor illegal, berichtet heute die in Bonn erscheinende Zeitschrift Forum Sozialstation. Derzeit arbeiten schätzungsweise rund 50.000 nicht sozialversicherte ausländische Pflegekräfte, insbesondere aus Polen, in deutschen Privathaushalten. Sie kosten nach Informationen des ARD-Wirtschaftsmagazins Plusminus zwischen 600 und 1.000 Euro im Monat.

«Für EU-Bürger gilt Dienstleistungsfreiheit. Das heißt, im Grundsatz können alle Dienstleistungen EU-weit angeboten werden», so ein Sprecher des Bundeswirtschaftsministeriums gegenüber dem Magazin für ambulante Pflege. Ein in Polen ansässiger Pflegedienst könne nach dem Beitritt seine Mitarbeiter ohne arbeitsgenehmigungsrechtliche Einschränkungen vorübergehend nach Deutschland «ausleihen». Es müsse sich dabei aber um eine zeitlich befristete Dienstleistung handeln, und die eingesetzten Pflegefachkräfte, müssen über eine anerkannte Ausbildung verfügen.

Kroatische und slowenischen Pflegekräfte müssen nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) mindestens die vierjährige Mittelschulausbildung in der Krankenpflege erfolgreich abgeschlossen haben. Gute Deutschkenntnisse in der Berufs- und Alltagssprache werden vorausgesetzt. Der Einsatz in Deutschland erfolge vor allem in der Altenpflege, in Einzelfällen auch in der Krankenpflege. Ein mehrjähriger Arbeitsaufenthalt in Deutschland sei nur möglich, wenn die deutsche Anerkennung als Krankenschwester/Krankenpfleger (oder in Bayern das Zertifikat für die Altenpflege) erworben wird, so die BA.

Das Land Hessen, so wird berichtet, wolle sich nicht mit der Ablehnung der Bundesregierung abfinden, osteuropäischen Haushaltshilfen, die Pflegebedürftige betreuen, eine zeitlich befristete Arbeitserlaubnis zu ermöglichen. Die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) kündigte an, im Sozialausschuss des Bundesrates die Einberufung des Vermittlungsausschusses zu verlangen. «Wir wollen, dass im Gesetz über den Arbeitsmarktzugang im Rahmen der EU-Erweiterung eine Regelung aufgenommen wird, die ausländischen Hilfskräften eine versicherungspflichtige Vollbeschäftigung bis zu drei Jahren in Haushalten mit Pflegebedürftigen ermöglicht», betonte Lautenschläger. hjr
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