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04.11.2003 - 09:30

Antidiskriminierungsgesetz auf grüner Bundesdelegiertenkonferenz.

Kassel (kobinet) Nachdem der SPD-Bezirk Hannover einen Antrag für die Schaffung eines zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes mit der Aufnahme Behinderter für den nächsten SPD-Bundesparteitag Mitte November in Bochum eingebracht hat, hat nun auch der hessische Landtagsabgeordnete und Sprecher der BAG Behindertenpolitik der Grünen, Dr. Andreas Jürgens, einen Antrag entworfen, der für die nächste Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen vom 28.-30. November in Dresden eingebracht wird. «Obwohl die grünen Bundestagsabgeordneten bisher einhellig ihre Unterstützung für die Aufnahme behinderter Menschen in das zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz zugesichert haben, tut es aufgrund der bisherigen Blokadehaltung der Bundesjustizministerin Not, dass dieses Thema auch von der Bundesdelegiertenkonferenz unterstützt wird,» so Jürgens. Mit dem Antrag soll also ein wichtiges Signal für ein umfassendes zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz mit dem Aufbau einer Antidiskriminierungskultur in Deutschland und gegen eine Zersplitterung der einzelnen Gruppen in dieser Frage gesetzt werden. omp Im Wortlaut lautet der Antrag wie folgt: Wirksame Politik gegen Diskriminierung fortsetzen Die grüne Bundestagsfraktion und die Bundesregierung werden aufgefordert, zügig einen Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) vorzulegen, in dem nicht nur die EU-Richtlinie zum Schutz vor rassistischer und ethnisch motivierter Diskriminierung umgesetzt wird, sondern auch die zivilrechtliche Diskriminierung aufgrund anderer persönlicher Merkmale, insbesondere der sexuellen Identität oder einer Behinderung, wirksam bekämpft wird. Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs soll der in der letzten Wahlperiode vom Bundesjustizministerium in Verbandsanhörungen vorgestellte Entwurf für ein ZAG sein. Im europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 muss die erfolgreiche Behindertenpolitik der letzten Wahlperiode, die in der Verabschiedung von SGB IX und Behindertengleichstellungsgesetz zum Ausdruck kam, fortgesetzt werden. Die noch ausstehenden Regelungen im Zivilrecht müssen daher behinderte Menschen ebenso wie auch andere betroffene Bevölkerungsgruppen umfassen. 

 
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