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kobinet-nachrichten
13.11.2003 - 15:00
URL: http://www.kobinet-nachrichten.org
Frankfurt (kobinet) Mehr als 50 Liter hat der blinde Journalist Keyvan Dahesch aus Frankfurt Zeit seines Lebens an Blut gespendet. Und es geht ganz einfach: Formular ausfüllen, kurzes Gespräch mit dem Arzt, ein kleiner Piecks und nach zehn Minuten ist alles vorbei. Er habe noch nie Probleme gehabt, als Blinder Blut zu spenden. Die Ärzte und Mitarbeiter beim Blutspendedienst des Deutschen Roten Kreuzes Frankfurt kennen ihn gut, immerhin spendet er sechs Mal im Jahr. Insgesamt hat Keyvan Dahesch nun schon 101 Mal Blut gespendet und animiert auch andere Menschen, es ihm gleich zu tun und auf diese Weise einen Beitrag für das Gemeinwohl zu leisten. Von daher ist es für ihn völlig unverständlich, dass in letzter Zeit immer wieder Fälle aufgetreten sind, wo blinde Menschen das Blutspenden verweigert wurde. Zuletzt wurden in Kassel eine blinde und eine sehbehinderte Frau von einer privaten Blutbank mit fadenscheinigen Argumenten vom Blutspenden abgelehnt. Auch gehbehinderte Menschen haben dort keine Chance. Für das Netzwerk Artikel 3 stellt dies eine eindeutige Diskriminierung dar, die durch die Aufnahme behinderter Menschen in das zu schaffende zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz besser geahndet werden könnte. «Schon als Student habe ich Blut gespendet, um etwas dazu zu verdienen. Damals gab es 48 Mark und ein Frühstück für 600 ml Blut,» sagt Keyvan Dahesch und lacht beim Gedanken an diese Zeit. 61 Jahre ist Dahesch nun alt und er ist zuversichtlich, dass er noch zum 125. Mal zur Blutspende gehen kann, wenn es seine Gesundheit mitmacht. Umso mehr ärgert er sich darüber, dass dies anderen behinderten Menschen zum Teil verweigert wird, denn Blut werde immer gebraucht. Vor allem ärgert er sich jedoch über Bundesjustizministerin Zypries, die das Versprechen der Bundesregierung blockiert, auch behinderte Menschen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz mit aufzunehmen. Denn mit Hilfe eines solchen Gesetzes würde klar gestellt, dass behinderte Menschen auch in diesem Bereich nicht benachteiligt werden dürfen. omp
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