Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Werbebanner zu Galileo Wissenspreis 2008 Voting
Werbebanner zu Marsch aus den Institutionen
Werbebanner zu Bundesinitiative daheim statt heim
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion
15.11.2003 - 12:35

Happy birthday Benachteiligungsverbot.

Berlin (kobinet) Das Netzwerk Artikel 3 weist darauf hin, dass sich heute das Inkrafttreten des Benachteiligungsverbotes für Behinderte in Artikel 3 Abs. 3 des Grundgesetzes zum neunten Mal jährt. Der Satz «Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden» wurde 1994 nach langjährigem Kampf der Behindertenbewegung als erster Meilenstein für die Gleichstellung Behinderter im Rahmen der Verfassungsreform nach der Vereinigung mit aufgenommen. Am 15. November 1994 trat das reformierte Grundgesetz in Kraft. «Auch wenn es heute schwierig ist, genau zu sagen, was uns dieser Erfolg konkret gebracht hat, so viel ist jedoch klar, dass dieser erste Erfolg der bundesdeutschen Gleichstellungsbewegung einen Startschuss für viele weitere Initiativen gegeben hat, durch die die Rechte behinderter Menschen gestärkt wurden. Das Behindertengleichstellungsgesetz und die Landesgleichstellungsgesetze, die bereits verabschiedet wurden, bauten entscheidend auf der Verfassungsvorgabe auf», erklärte Ottmar Miles-Paul vom Netzwerk Artikel 3, der im damaligen Initiaitivkreis Gleichstellung Behinderter entscheidend an der Durchsetzung der Verfassungsänderung mitgewirkt hat. Erst in der Zielgeraden - im Wahlkampf für die Bundestagswahl 1994 - war es damals gelungen, Helmut Kohl und damit auch plötzlich die gesamte CDU/CSU Fraktion von ihrer bisherigen ablehnenden Haltung abzubringen. Mit überwältigender Mehrheit wurde die Verfassungsänderung dann am 30. Juni 1994 im Deutschen Bundestag beschlossen. Alle Unkenrufen zum Trotz, dass sich diese Aktivitäten nicht lohnten, gelang es der Bewegung wichtige Punkte zu sammeln und Verfassungsgeschichte zu schreiben. «Der Prozess des Kampfes für die Aufnahme unserer Gleichstellung in das Grundgesetz hat uns gelehrt, dass wir behinderungs- und verbandsübergreifend zusammen arbeiten müssen und dass wir, wenn wir wollen, viel gemeinsam erreichen können. All das sind Erfahrungen und Qualitäten auf die wir uns nun besinnen müssen, um auch die Aufnahme behinderter Menschen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz durchzusetzen», so Miles-Paul. So sei ein solcher Tag auch ein guter Tag, all denen zu danken, die damals protestiert und monatelang Unterschriften gesammelt haben, in ihren Verbänden quer dachten und neue Wege beschritten und über ihren bisherigen Tellerrand hinaus gedacht haben. Heute befindet sich die Behindertenbewegung nach Ansicht von Miles-Paul in einer ähnlichen Situation wie 1994, nur mit etwas verkehrten Vorzeichen. War damals der SPD-Chef Dr. Hans-Jochen Vogel ein entscheidender Unterstützer für die Aufnahme Behinderter in die Verfassung, eiere die heutige SPD-Spitze ziemlich um den heißen Brei herum, Justizministerin Brigitte Zypries ist dabei eine vehemente Gegnerin für die Aufnahme Behinderter in das Gesetz. «Auch damals haben wir massenweise Unterschriften für den Düsseldorfer Appell gesammelt, haben demonstriert und den PolitikerInnen die Hölle heiß gemacht, das scheint heute auch wieder nötig zu sein, um einen weiteren Schritt in Richtung Gleichstellung Behinderter voran zu kommen», so Miles-Paul. elba 

Leserbrief schreiben
Artikel versenden

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2008 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.