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24.11.2003 - 11:00

«Muss ich jetzt polnisch lernen?».

Karlsruhe (kobinet) Diese bange Frage stellt sich Angelika Ebeling-Keil. Auswandern in unser Nachbarland im Osten will die Mittvierzigerin aus Karlsruhe jedoch nicht. Anlass zur Besorgnis gaben vielmehr einige Briefe des Sozialamtes Karlsruhe und verschiedene persönliche Gespräche.

Die promovierte Molekularbiologin lebt mit einer fortgeschrittenen Multiplen Sklerose, muss einen Rollstuhl zur Fortbewegung benutzen, hat Probleme mit dem Sprechen und starke Sehstörungen. Ohne Assistenz rund um die Uhr könnte sie nicht selbstbestimmt und trotz der körperlichen Einschränkungen mit hoher Lebensqualität in ihrer Wohnung leben. Seit Jahren sichert sie diese Assistenz über ein Team von sieben Personen, das sich aus fest eingestellten Assistenzkräften und Zivildienstleistenden zusammensetzt. Ein ambulanter Dienst, mit dessen Leistungen sie sehr zufrieden ist, übernimmt die administrativen Aufgaben. «Für mich ist es wichtig, ein Team zu haben, das auf meine speziellen Bedürfnisse eingearbeitet ist. Vor allem muss ich mich auch darauf verlassen können, dass ich in Notsituationen, wenn ich noch schlechter sprechen kann als üblich, verstanden werde. Sonst kann das dramatische Folgen haben. Außerdem erledigen meine Helfer den ganzen notwendigen ’Papierkram’. Wie soll ich den jemandem diktieren, der nicht ausreichend deutsch spricht», so Angelika Ebeling-Keil.

Die für sie so wichtige Versorgung soll nun in dieser Form ein Ende haben. In einem Brief vom 24.6.2003 teilte ihr die Stadtverwaltung Karlsruhe mit, dass laut Pflegedienst durch den (vorübergehenden) Wegfall von Zivildienstleistenden ihre Pflege teurer würde und ein anderer Dienst die Pflege übernehme solle. Mit Brief vom 24.7.2003 wurde ihr mitgeteilt: «…bei einem durchgeführten Kostenvergleich haben wir ein Angebot erhalten nachdem die Pflege bei Ihnen, ohne Abstriche in der Betreuung bzw. Pflege machen zu müssen, um einiges günstiger ist. Hierbei handelt es sich um den Einsatz von zwei 24-Stunden-Betreuungskräften, die jeweils zwischen 6-8 Wochen im Einsatz wären….».

Auf Nachfragen stellte sich heraus, dass dieser Dienst mit Namen «Helfende Hand GmbH», nein, nicht mit polnischen, sondern laut Geschäftsführerin Lengyll mit deutschen Staatsbürgerinnen aus Oberschlesien arbeiten würde. Mit Polinnen hätte man schlechte Erfahrungen gemacht. «Ich weiß nicht, wie so ein Dienst funktionieren soll» meint Ebeling-Keil. «Ich brauche auch nachts sehr intensive Hilfe. Darum wird bei mir ja auch in Schichten gearbeitet. Sechs oder gar acht Wochen am Stück zu arbeiten, würde kein Mensch durchhalten. So viel ich weiß, verstoßen solche Arbeitsbedingungen gegen jegliches deutsches Arbeitsrecht. Ich habe auch kein extra Pflegerzimmer in meiner Wohnung, in das sich die Pflegekräfte mal zurückziehen können. Wer Dienst hat, kann sich nachts, wenn ich mal gerade keine Hilfe brauche, im Wohnzimmer auf dem Sofa hinlegen. Wegen der vielen notwendigen nächtlichen Hilfen, sind aber auch die Nächte ansonsten Arbeitszeit.»

Die ForseA-Vorsitzende, Elke Bartz, wollte nähere Informationen zu den Vorschlägen des Sozialhilfeträgers einholen. Sie telefonierte mit dem Leiter der Behörde namens Steinmetz. Dieser meinte, die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bedingungen seien nicht seine Sache. Die lägen in der Verantwortung des jeweiligen Pflegedienstes. Außerdem kenne er sich aus. Sechs bis acht Wochen rund um die Uhr bei einer pflegebedürftigen Person zu sein, sei durchaus leistbar. Auf mögliche Sprachprobleme wegen fehlender Deutschkenntnisse meinte Steinmetz, er kenne etliche ausländische Pflegekräfte, die trotz Sprachschwierigkeiten hervorragende Arbeit in Alten- und Pflegeheimen leisten würden. Das Ganze ginge ihn im Übrigen auch nichts an. Für die Behörde sei nur relevant, die Kosten zu senken. Dass durch den Einsatz von ausländischen Pflegekräften mehrere deutsche arbeitslos würden, interessierte ihn ebenfalls nicht.

In einem persönlichen Gespräch bei Angelika Ebeling-Keil am 24.10.2003, an dem neben Frau Lengyll und eine ihrer Mitarbeiterinnen, der Anwalt Frau Ebeling-Keils und einer ihrer Pfleger teilnahmen, sollten Detailfragen geklärt werden. Hierbei stellte sich heraus, dass sich zwei Pflegekräfte nach jeweils zwölf Stunden abwechseln sollten. Dazu sei aber eine Wohnmöglichkeit im Haus zwingend notwendig, das Zweier-Team würde nach einigen Wochen vorübergehend nach Hause fahren und durch ein anderes abgelöst. So sei eine gewisse Kontinuität gegeben. Auf die Frage Angelika Ebeling-Keils, wie der Dienst die Leistungen so viel kostengünstiger anbieten könne als ihr jetziger, bekam sie zu hören, die Mitarbeiterinnen würden soviel verdienen wie sie wollen. Es gäbe erhebliche Unterschiede bei der Bezahlung. Am Ende des Gespräches meinte Frau Lengyll, ein Einsatz bei Ebeling-Keil käme wegen der nicht vorhandenen Wohnmöglichkeit nicht in Frage. Sie würde dies umgehend dem Sozialhilfeträger mitteilen.

Damit schien die Gefahr, eine bewährte, sehr zufrieden stellende Assistenzsituation aufgeben zu müssen, zunächst gebannt. Doch mit Schreiben vom 7.11.2003 teilte die Behörde mit: «… Ich verstehe Ihre Befürchtungen. Aber ich kann Ihnen versichern, dass ich nicht beabsichtige Abstriche in Ihrer Pflege zu machen. Im Gegenteil sehe ich in einer 24-Stunden-Pflege, die durch zwei Pflegekräfte eines zugelassenen Pflegedienstes geleistet wird, erhebliche Vorteile gegenüber dem bisherigen Wechsel von vier Pflegehelfern und drei Zivildienstleistenden… Bedenken Sie bitte auch, dass die Stadt Karlsruhe bei der Durchführung aller Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz verpflichtet ist, die für die öffentliche Haushaltswirtschaft geltenden Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zu beachten und den Hilfesuchenden unter Berücksichtigung des Einzelfalls andere zumutbare günstigere Hilfsangebote zu unterbreiten…». Die Frage der Unterkunft sei ebenfalls geklärt. Es würde extra eine Wohnmöglichkeit für die Pflegekräfte angemietet.

Dazu Ebeling-Keil: «Ich habe ja nicht generell etwas gegen Helfer, die nicht von hier sind. Für manche behinderten oder alten Menschen sind sie vielleicht genau das Richtige. Wegen der Schwere meiner Behinderung und deren Auswirkungen möchte ich mich jedoch nicht auf das Risiko einlassen. Es kann doch nicht sein, dass ich eine seit Jahren gesicherte Pflegesituation aufgeben soll. Es steht einfach zu viel auf dem Spiel für mich. Notfalls muss ich vor Gericht ziehen». omp
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