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25.11.2003 - 11:00

VdK will Antidiskriminierungsgesetz.

von kobinet-Korrespondent Keyvan Dahesch Berlin (kobinet) Der Sozialverband VdK hat gefordert, dass auch behinderte Menschen unter den Schutz des geplanten Antidiskriminierungsgesetz gestellt werden. Anderenfalls könnten diese Menschen im Zuge der Gesundheitsreform ohne Versicherungsschutz beim Zahnersatz und Krankengeld dastehen, warnte Verbands-Präsident Walter Hirrlinger in Berlin. Ohne eine Ergänzung des Gesetzes könnten beispielsweise Versicherungen Menschen wegen ihrer Behinderung ablehnen. Der Zahnersatz wird ab 2005 aus dem Leistungskatalog der Krankenkassen ausgegliedert. Auch das Krankengeld sollen Arbeitnehmer ab 2006 allein versichern. Justizministerin Brigitte Zypries wolle im Gegensatz zu ihrer Vorgängerin Herta Däubler-Gmelin (beide SPD) Behinderte nicht in das zur Umsetzung einer EU-Richtlinie in nationales Recht anstehende Antidiskriminierungsgesetz aufnehmen, beklagte Hirrlinger. Neben Versicherungen könnten auch Banken, Reiseveranstalter oder auch Hauseigentümer Behinderten Verträge verweigern. Auch die Bemühungen der Regierung, Behinderte in Arbeit zu bringen, reichten nicht aus, sagte Hirrlinger. Trotz der Kampagne «50.000 neue Jobs» und der Senkung der Beschäftigungspflichtquote der Arbeitgeber bei schwer behinderten Menschen von 6 auf 5 Prozent sei die angestrebte Verringerung ihrer Arbeitslosenquote um mindestens 25 Prozent nicht erreicht worden. Dennoch bleibe die Pflichtquote bei fünf Prozent, bemängelte der VdK-Präsident. Bewährt hat sich nach Ansicht der Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH) das seit Januar 2001 gültige System der gestuften Ausgleichsabgabe. Die Staffelung des monatlichen Ausgleichsbetrags zwischen 105 und 260 Euro je nach Größe des Betriebs und Anteils der dort beschäftigten schwer behinderten Menschen, werde der Ausgleichsfunktion besser gerecht, erklärte BIH-Chef Karl-Friedrich Ernst. omp 

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