Marburg/Berlin (kobinet) In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Bundesvereinigung Lebenshilfe, Robert Antretter, hat die deutsche Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) erneut ihre Bedenken gegen die Aufnahme behinderter Menschen in ein zivilrechtlichen Antidiskriminierungsgesetzes (ZAG) mitgeteilt. Es sei schwierig, ein Benachteiligungsverbot im Zivilrecht zu verankern, das einerseits Menschen vor Diskriminierungen schützt, andererseits aber auch die Prinzipien der Vertragsfreiheit und Sicherheit des Rechtsverkehrs beachte. Ein sehr allgemein formuliertes Benachteiligungsverbot helfe keinem.
Das Bundesministerium der Justiz bereitet einen Gesetzentwurf vor, der sicherstellen soll, dass Sinti und Roma, Menschen «mit anderer Hautfarbe» usw. beim Abschluss von privatrechtlichen Verträgen, die den Zugang zu Waren und Dienstleistungen oder die Anmietung von Wohnraum zum Ziel haben, nicht benachteiligt werden dürfen. Antretter vertrat in dem Gespräch mit der Ministerin die Auffassung, ein zivilrechtliches Benachteiligungsverbot dürfe sich nicht darauf beschränken, ein Zeichen gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit zu setzen. Vielmehr verpflichte Artikel 13 des EU-Vertrags dazu, auch die Benachteiligungen von Bürgern zu bekämpfen, die in der Religion oder Weltanschauung ihre Ursache haben oder auf die Behinderung oder das Alter eines Menschen zurückzuführen sind.
Wie die Lebenshilfe heute mitteilt, habe Zypries ihre Bereitschaft erklärt, sich kontroversen Auseinandersetzungen zu stellen. Die Ministerin habe zugesagt, dass bei anstehenden Gesetzgebungsvorhaben die besonderen Bedürfnisse und Interessen von Menschen mit so genannter «geistiger» Behinderung berücksichtigt würden. hjr