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27.11.2003 - 16:30

Antidiskriminierungsgesetz auf Grüner Bundesdelegiertenkonferenz.

Dresden (kobinet) Nachdem bereits auf dem SPD-Bundesparteitag vom 17.-19. November in Bochum ein Antrag für die Aufnahme behinderter Menschen in das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz beschlossen hat, müssen sich nun auch die Delegierten der Grünen am Wochenende mit dieser Frage beschäftigen. Auf der Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen vom 28.-30. November in Dresden steht ein von Dr. Andreas Jürgens initiierter und u.a. vom Kasseler Kreisverband der Grünen unterstützter Antrag zur Aufnahme Behinderter in das Gesetz auf der Tagesordnung. Auch wenn das Programm für die Bundesdelegiertenkonferenz äußerst gedrängt ist und nicht sicher ist, wie der Antrag von der Programmkommission behandelt wird, bzw. wann und wie lang er beraten wird, zeigte sich Jürgens vor der Delegiertenkonferenz heute gegenüber den kobinet-nachrichten optimistisch, dass der Antrag entsprechend platziert werden kann. «Als Mitglied der Programmkommission für die Bundesdelegiertenkonferenz werde ich mich dafür stark machen, dass dieses Thema nicht zu kurz kommt. Unsere Bundestagsabgeordneten haben zwar schon unmissverständlich klar gemacht, dass behinderte Menschen in das Gesetz mit aufgenommen werden müssen. Mir ist es besonders im Hinblick auf den noch großen Widerstand im Justizministerium jedoch wichtig, dass die Basis zu diesem Thema klar Stellung bezieht», erklärte Jürgens. omp Der Antrag für die Bundesdelegiertenkonferenz der Grünen lautet wie folgt: «Wirksame Politik gegen Diskriminierung fortsetzen Die grüne Bundestagsfraktion und die Bundesregierung werden aufgefordert, zügig einen Entwurf für ein zivilrechtliches Antidiskriminierungsgesetz (ZAG) vorzulegen, in dem nicht nur die EU-Richtlinie zum Schutz vor rassistischer und ethnisch motivierter Diskriminierung umgesetzt wird, sondern auch die zivilrechtliche Diskriminierung aufgrund anderer persönlicher Merkmale, insbesondere der sexuellen Identität oder einer Behinderung, wirksam bekämpft wird. Grundlage für die Erarbeitung eines Gesetzentwurfs soll der in der letzten Wahlperiode vom Bundesjustizministerium in Verbandsanhörungen vorgestellte Entwurf für ein ZAG sein. Im europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003 muss die erfolgreiche Behindertenpolitik der letzten Wahlperiode, die in der Verabschiedung von SGB IX und Behindertengleichstellungsgesetz zum Ausdruck kam, fortgesetzt werden. Die noch ausstehenden Regelungen im Zivilrecht müssen daher behinderte Menschen ebenso wie auch andere betroffene Bevölkerungsgruppen umfassen.»  

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