Markus Walloschek schrieb am 16.04.2008, 10:46
Aus eigener Erfahrung weiß ich den Unterschied zwischen einem 6 km/h und einem 10 km/h E-Rollstuhles und kann nur jedem ein 10 km/h empfehlen und dafür zu streiten.
Die Vorteile liegen klar auf der Hand:
- man ist schneller über die Straße und somit aus Gefahrenzonen
- man ist schneller bei Regen an seinem Ziel und somit Vermeidung von Erkältung
- man spart teure Fahrdienste da man sich auch weitere Strecken zutraut
- man ist schneller von betrunkenen, unzurechnungsfähigen Menschen weg - Vermeidung von Körperverletzung
- man kann kleine Farradtouren mit Freunden/Familie mitbestreiten
Alle Krankenkassen die dieses normalen Grundrechte verweigern sollten sich schämen!
Stephan Kobelt schrieb am 16.04.2008, 16:36
Genau mit der selben Problematik muß ich mich zur Zeit desgleichen herumärgern. Die DAK lehnt eine 12-km/h-Version konsequent ab weil:
- mit dieser Geschwindigkeit Mitmenschen gefährdet würden
- der E-Rollstuhl einen höheren Verschleiß hätte (Folgekosten)
- längere Strecken müssen ebenso nicht schnell überwunden werden, da Einkaufsmöglichkeiten etc. immer in Wohnnähe anzufinden sind (die Kasse verweist auf das SGB V, in dem sinngemäß steht das sie nur für die medizinische Versorgung zuständig, nicht aber für die Teilhabe)
- und, und, und
Gruß aus Görlitz
Dorothea Moesch schrieb am 16.04.2008, 19:18
Es geht nämlich eben NICHT um eigenständiges Leben. Es geht NICHT darum, mit Freunden und Familie (womöglich noch der eigenen, nicht mit Papa und Mama!) Unternehmungen machen zu können. Es geht auch NICHT darum, normal berufstätig sein zu können.
Es geht darum, den armen Pfleglingen ein Zückerchen zu geben, damit sie sich in Heimen, Anstalten, Krankenhäusern oder der Herkunftsfamilie ein wenig bewegen können und GUT. Es geht um Spazierenfahren, um Zeitvertreib, um "Arbeiten" in der Werkstatt, wo immer eine Sozialtante zum Herumschuckeln bereit steht, es geht um ABHÄNGIGKEIT, um Sich-Helfen-lassen-MÜSSEN.
Wo kämen "wir" denn hin, wenn "Behindi" selbst entscheiden könnte, wenn "Behindi" nicht mehr abhängig wäre vom Wohlwollen, dass er sich durch Lächeln und Bravsein zu erkaufen hat?
Wie - dann wären "wir" etwa beim EMANZIPIERTEN BEHINDERTEN?
Huch, der wäre ja dann wie "wir"! Schröckliche Vorstellung!
Ingrid Nockenberg schrieb am 17.04.2008, 19:36
Bleiben Sie im Gespräch mit der DAK, schildern Sie immer wieder Ihre wichtigen Gründe für einen schnelleren Rollstuhl und versuchen Sie die DAK dazu zu bringen, die Entscheidung zu überdenken und unter Mitwirkung eines Gremiums des Widerspruchausschusses erneut zu bearbeiten. Lassen Sie sich nicht abwimmeln.
Schreiben Sie an:
Verband der Angestellten-Krankenkassen e. V. (VdAK)
AEV - Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V.
Frankfurter Str. 84
53721 Siegburg
Telefon: + 49 22 41 - 1 08-0
Telefax: + 49 22 41 - 1 08-2 48
eMail: kontakt@vdak-aev.de
Mit frdl. Grüssen
Ingrid Nockenberg