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Leserbriefe.

Zu "Budgetassistenz: Gern - wenn es nichts kostet", 08.05.2008 - 14:40 (zum Artikel).

Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 11.05.2008, 16:15

einen zusätzlichen Paradigmenwechsel könnten Behin

Lieber Herr Abgeordneter,

vielen Dank für Ihren guten Beitrag zur Verbesserung der Lebenslage der Behinderten. Ich unterbreite den Vorschlag, daß die Staatsgewalt sowie die Gesellschaft einen weiteren Schritt wagt, was den Paradigmenwechsel angeht.

Denn im Bewußtsein und Sprachgebrauch vieler Menschen wird der Begriff "Selbstbestimmung" mit "Aussetzung in hilf- und rechtlose Lage" gleichgesetzt, was zur Folge hat, daß Behinderte, die wirklich Hilfe brauchen, im Stich gelassen werden.

Um diese Unannehmlichkeiten zu überwinden, plädiere ich für die Anwendung folgenden "Heilmittels": Der Behinderte soll als Grundrechtsträger anerkannt, der der Fürsorgepflicht mehr bedarf als anderer Personenkreise. Da ist nichts Verwerfliches mit dieser Feststellung zu erkennen.

Wenn andere z.B. von Mobilität und Barrierefreiheit sprechen, dann sollen andere von Freizügigkeit nach Art. 11 GG sowie von allgemeiner Handlungsfreiheit nach Art. 2(1) GG. Das alte Elfes-Urteil vom 16.01.1957 unter BVerfGE 6, 32ff. an dieser Stelle zu Rate zu ziehen, kann ich nur "wärmstens" empfehlen, denn manchmal haben Gerichte an sich, den Bürgern nützliche Weissagungen zu bescheren.

Das ist an dieser Stelle der Fall.

Dein


Luis

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