Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 11.05.2008, 16:40
Sehr geehrter Herr Abgeordneter,
inzwischen habe ich einen Mobbing-Fall bei meinem ehemaligen Arbeitgeber, der BWB GmbH, den ich gerne einer breiteren Öffentlichkeit vortragen und auch erläutern möchte. Der Rechtsstreit wird unter 47 Ca 22546/06 beim Arbeitsgericht Berlin ausgetragen. Vorhin wurde meine Prozeßfähigkeit durch eine ärztliche Gutachterin bestätigt, deren Fachgebiet Psychiatrie ist.
Dort werden wir einige Schadenersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen, welche aus der Verletzung der Fürsorgepflicht, der Verleumdung und Verunglimpfung meiner Person durch die Werkstatt, der Verletzung von Datenschutzrechten sowie auch aus der Nichtbeachtung des Benachteiligungsverbots aus §§ 1 bis 3 LGBG sowie aus §§ 1 und 12 AGG hervorgehen sollen.
Denn die Vermutung liegt nahe, daß derartige Werkstätten Selektion durch eine zu heftige Belastungserprobung betreiben. Zu dieser Art "Experiment" sind die Werkstätten weder befugt noch sonst ermächtigt.
Ich werde Sie bald auf den Laufenden halten, hoffe aber, daß ich diesen Fall der Öffentlichkeit zugänglich machen kann bzw. darf.
Ihr
Luis