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Luis Alberto Fernández Vidaud schrieb am 11.05.2008, 16:55
Lieber Herr Abgeordneter,
nicht Gleichstellung, sondern Benachteiligungsverbot soll der Staat anstreben. Darin muß der Nachteilsausgleich enthalten sein. Der Behinderte soll von der öffentlichen Gewalt eine Behandlung erfahren, die ihm nützt.
In Norwegen gibt es ein Anti-Diskriminierungs-Tribunal, das Fälle von Benachteiligung und Mißhandlung ahndet. Dieses Tribunal funktioniert wie eine Beschwerde-, aber auch wie eine Ombudsstelle. Es regt die Benachteiligten auf, Beschwerden einzulegen und von den Feststellungs- und Ermittlungsdiensten Gebrauch zu machen.
Dagegen redet Deutschland von "Gleichstellung" und "Gleichberechtigung" bzw. "Gleichbehandlung". Diese Ausdrücke sind geeignet, das eigentliche Unrecht zu unterdrücken, das dem Behinderten im tagtäglichen Leben widerfährt. Solche Bemühungen sind -- wenn man das Gesamtbild vor sich hat -- a priori zum Scheitern verurteilt. Sie sind eher geeignet, überkommene und althergebrachte Verhältnisse so lang wie möglich aufrechtzuerhalten.
Was hindert die Bundesbeauftragte für Behinderte daran, wenigstens als Petitionsstelle tätig zu sein?
Ihr
Luis
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