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kobinet-nachrichten
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Imke Paust schrieb am 15.07.2008, 00:29
Diese Forderung muss ins Besondere an Bauherren und Kostenträger herangetreten werden.
Die Bauherren sparen oft an Türöffnern etc.
Jeder Sachverständige, der ein Brandschutzkonzept für ein Pflegeheim oder Krankenhaus schreibt, nimmt auf diese Forderung seit langem Rücksicht.
Denn im Falle einer Flucht müssen diese Türen ebenfalls leicht geöffnet werden können.
Kein Sachverständiger kann es sich erlauben, dass in seinem Brandschutzkonzept keine Türöffner vorgesehen sind.
Das würde heißen im Brandfall sterben Menschen.
Aber die Umsetzung eines Brandschutzkonzeptes ist mit Kosten verbunden, die der Bauherr tragen muss.
Hier ist es also nicht der Brandschutz der auf Kosten der Bewohner geht, sondern die Sparsamkeit der Bauherren.
Dies ist die Sicht einer ehemaligen Sachverständigen für Brandschutz, die jetzt im Rollstuhl sitzt und diese Problemstellung sehr gut kennt.
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