Kopf-Werbung und Navigation überspringen
Kopf-Werbung überspringen

Werbung
Werbebanner zu der Aufklärungskampagne Elternassistenz
Werbebanner zu Kampagne Ich muss ins Krankenhaus ... und nun?
Werbebanner zu Bundesinitiative daheim statt heim
Werbebanner zu Beratungstelefon Persönliches Budget
Link zur Startseite Link zur Inhaltsübersicht Link zu Informationen Link zur Kontaktseite
Druckversion

Leserbriefe.

Zu "Wieder mal Ärger am Flughafen", 19.07.2008 - 09:33 (zum Artikel).

Petra Gross schrieb am 19.07.2008, 12:02

immer das Gleiche?

Hallo,

Ich finde es wichtig das der Vater von Robin den Sohn selber weg birgen will aber es kann
nicht sein das die Leute immer Stress machen auf dem Flughafen.

Ich selber brauche auch hilfe darum finde ich es wichtig das was gemacht wird am Flughafen.

Petra Groß
Mensch Mit Lernschwirigkeiten arbeite bei Mensch Zuerst

Wasilios Katsioulis schrieb am 20.07.2008, 00:09

Lufthansa

nach der Flugverweigerung meines an Autismus leidenden Sohnes im Dezember letzten Jahres wundert mich im Bereich der Diskriminierung im Flugbetrieb nichts mehr.

Das Problem ist, dass Deutschland noch immer keine Aufsichtsstelle benannt hat, die am 28. Juli 2008 für die Richtlinie 1106/2006/EG verantwortlich ist. Dies wurde mir letzte Woche aus Brüssel bekanntgegeben.

Wäre diese Stelle schon aktiv würde es voraussichtlich mit den von vielen Behinderten erlebten Diskriminierungen ein baldiges Ende nehmen, vorausgesetzt die Stelle nimmt ihre Aufgabe auch ernst.

Es wäre wünschenswert wenn ein MdB einmal bei der BReg anfragt, wer diese Aufsicht denn nun übernimmt in 10 Tagen??

Stefan Krusche schrieb am 21.07.2008, 09:37

EU Flugrichtlinie

Lieber Ottmar,

ich würde Dir raten, Dich auf der Grundlage der EU-Richtlinie 1107/2006, die nur dazu da ist, behinderten Flugreisenden den diskriminierungsfreien Zugang zum kompletten europäischen Flugverkehr zu ermöglichen, beim Bundesverkehrsministerium zu beschweren. Auch wenn die Beschwerdestelle offenbar noch nicht eingerichtet sein sollte, hast Du das Recht, die Verletzung Deiner Rechte als Passagier anzuzeigen. Es ist wichtig, davon Gebrauch zu machen, um der Richtlinie Beachtung zu verschaffen.

Liebe Grüße
Stefan

Kay Macquarrie schrieb am 22.07.2008, 18:42

Durchsetzungsstelle für Beschwerden benannt

In einer E-Mail vom 22.7.2008 benennt die Beauftragte für Menschen mit Behinderungen Karin Evers-Meyer eine sogenannte Durchsetzungsstelle:

"Dies ist in Deutschland das Luftfahrtbundesamt in Braunschweig. Sollten sie Verstöße gegen die EU-Verordnung Nr. 1107 registrieren, können Sie sich demnach auch an das Luftfahrtbundesamt wenden."

für weitere Informationen siehe www.rechtaufklo.de/?page_id=73

Leserbrief zum Thema schreiben
zum Artikel

Druckversion
Seitenanfang
Startseite

an den Anfang springen
Impressum

Validiert nach
Valid HTML 4.01
Mediadaten

© 2002-2008 kobinet-nachrichten

Dieser Internetauftritt wurde mit dem Content Management System @it
der dimedis GmbH, Köln erstellt.