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kobinet-nachrichten
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Dorothea Moesch schrieb am 19.07.2008, 13:45
Gut, dass die Mutter eines sog. "behinderten" Kindes den Diskriminierungsschutz durchgeklagt hat - Hut ab!
Interessieren würde mich, ob der nun garantierte Schutz auch für die (Ehe-)PartnerInnen sog. "Behinderter" eingefordert werden kann.
Meinem Mann wurde z.B. mehrfach eine Anstellung versagt, weil er ja "einen PflegeFALL" zu Hause habe (nichts davon ist wahr, ich benötige weder diskriminierende "Pflegäh" noch Assistenz) und dem Unternehmen nicht vollumfänglich zur Verfügung stehen könne ("was, wenn ihre Frau aus dem Rollstuhl fällt? Was, wenn DAS FÜTTERN länger dauert? Was, wenn die WINDEL ausläuft? - all dies ohne Nahrungs- oder Ausscheidungsassistenz, einfach mal in die Luft, weil Behindi doch IMMER gefüttert(!) und gewickelt(!) werden muss ).
Dumme Sprüche noch und nöcher - entweder ist er "Held" (bewundernswert, dass er es mit soeiner immer noch aushält, die gehört doch eigentlich ins Heim) oder ein "Idiot" (hat wohl keine Normale abgekriegt, was stimmt mit dem eigentlich nicht).
Diskriminierungsschutz also nicht nur in Elternrichtung denken (nicht alle bleiben lebenslang im Verfügungsbereich der Eltern!), sondern auch in (Ehe-)Partnerperspektive!
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