Friederike Sturm schrieb am 26.07.2008, 15:23
siehe dazu auch die Blockadehaltung der neuen Richtlinie gegenüber bereits im Mai:
www.deutscher-behindertenrat.de/ID65585
vom Behindertenrat damals schon kritisiert.
Jörg Hensel schrieb am 25.07.2008, 20:46
Ja, das ist wahr: Ohne Druck aus Brüssel hätte Deutschland keinen effektiven Diskriminierungsschutz.
Eine ähnliche Situation gab es übrigens auch bei der Umsetzung des Arbeitsschutzgesetzes (Rl. 89/391/EWG).
Vertreter angeblicher Volksparteien mögen es nicht, wenn Brüssel ihnen aufgibt, ihre Hausaufgaben im Bereich der EU-Sozialvorschriften zu verrichten.
Wirtschaftliche Vorteile aufgrund von EU Richtlinien Ja; Sozialvorschriften Nein.
Nun verhält es sich jedoch so, dass ein Politiker oder eine Landes- oder Bundesregierung es sich nicht aussuchen kann, den EG Vertrag in dem insb. die Gemeinschaftstreue (Art. 10 i.V.m. Art. 249 EGV) betr. die Umsetzung von Richtlinien festgeschrieben wurde, für sich selbst so zu interpretieren, dass die gemeinschaftsrechtlichen Sozialvorschriften quasi wirkungslos sind.
Es gilt das Gemeinschaftsrecht ! Und nicht b.b. sinnleere Anwandlungen antisozialer politischer Gruppierungen der Bundesregierung oder einzelner Wirtschaftslobbyisten, die sich bekanntermaßen ebenfalls dort verbergen.
Aufgrund dieses sozialethisch nicht gerechtfertigten Verhaltens ist es nunmehr folgerichtig, dass die "Wächter des Gemeinschaftsrechts" - also die Europäische Kommission - überwachend dafür Sorge tragen, dass der EG Vertrag und somit die bestehenden Richtlinien zur Antidiskriminierung, die i.Ü. auch den Diskriminierungsschutz vor ungerechtfertigter Entlassung beinhaltet (Art. 3 Abs. 1 Buchst. c. der Rl. 2000/78) nun endlich rechtskonform in nationales Recht umgesetzt wird.
Sich.-Ing.Jörg Hensel
Freiberufl. Sachverständiger in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes
www.mobbing-gegner.de
www.workwatch.eu