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Leserbriefe.

Zu "Landesgleichstellungsgesetz Baden-Württemberg verabschiedet", 21.04.2005 - 13:41 (zum Artikel).

Stefan Krusche schrieb am 21.04.2005, 14:06

Kein Paradigmenwechsel

Mit den Stimmen der Regierungskoalition aus CDU und FDP hat der baden-württembergische Landtag gestern ein Landesgleichstellungsgesetz für Menschen mit Behinderung verabschiedet.

Im Sozialausschuss noch am 7. April 2005 eingebrachte Änderungsanträge der SPD und der GRÜNEN, die auf eine nochmalige Initiative der LAGH Baden-Württemberg zurückgingen und die z.B. die Forderung nach Bestellung von kommunalen Behindertenbeauftragten auf Land- und Stadtkreisebene, die Ausweitung der Klagebefugnis der Behindertenverbände und ein Vorschlagsrecht der Behindertenverbände bei der Bestellung des Landesbehindertenbeauftragten zum Inhalt hatten, blieben in der Endfassung des Gesetzes unberücksichtigt.

Mit dem Gesetz werden im wesentlichen nur Minimalanforderungen an die Barrierefreiheit von Landesbehörden, die nach dem Inkrafttreten des Bundesgleichstellungsgesetzes im Jahre 2002 ohnehin landesrechtlich zu regeln gewesen wären, umgesetzt. Die Gemeinden werden durch das Gesetz selbst nicht verpflichtet.

Die Beteiligung von Menschen mit Behinderungen bei der Fortentwicklung von Behindertenpolitik ist durch das Gesetz in keiner Weise gewährleistet. Der oft zitierte Paradigmenwechsel in der Behindertenpolitik ist damit an Baden-Württemberg vorbeigegangen.

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