
Foto: Werkstation GmbH
BESIGHEIM-OTTMARSHEIM (kobinet) Auch mit dem Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) stehen viele Hersteller, Betreiber, Kommunen und Beschaffungsstellen vor der Herausforderung, die gesetzlichen Anforderungen in konkrete technische Lösungen zu übersetzen. In der Praxis zeigt sich jedoch häufig, dass Gesetze und Normen zwar die Schutzziele beschreiben, konkrete Vorgaben für die Umsetzung bei Kioskterminals, Informationsstelen und vergleichbaren Self-Service-Systemen aber oftmals fehlen oder für Menschen, die nicht von möglichen Barrieren betroffen werden, nur schwer nachvollziehbar sind. Während für Software, Webseiten und digitale Inhalte etablierte Standards und Prüfverfahren existieren, werden Anforderungen an die physische Gestaltung und Bedienbarkeit von Kioskterminals, Informationsstelen und Self-Service-Systemen häufig nur allgemein beschrieben. Hier helfen dann Unternehmen wie die Werkstation GmbH. Sie beschreibt in ihren Materialien auch Bedienhöhen, Greifräume, Bewegungsflächen, Orientierung, taktile Bedienkonzepte, Audioausgabe, Mehrkanalbedienung sowie die praktische Prüfung und Bewertung der Barrierefreiheit. „Barrierefreiheit darf nicht daran scheitern, dass Anforderungen zwar formuliert sind, ihre technische Umsetzung jedoch Interpretationsspielräume offenlässt.“ so Geschäftsführer Frank Nägele.










































