Foto: privat
Münster (kobinet)
Eigentlich war für heute, den 15. Oktober 2026, eine Entscheidung im Hinblick auf die Klage von Jürgen Linnemann für die Zahlung des Mindestlohns in Werkstätten für behinderte Menschen erwartet worden. Das Arbeitsgericht Münster hat heute verkündet, dass das Verfahren fortgesetzt wird. Ein neuer Termin für die Verkündung der Entscheidung soll von Amts wegen anberaumt werden. Es werde mit einem Termin in ca. 6 bis 8 Wochen gerechnet. „Jürgen Linnemann arbeitet 24 Stunden pro Woche und bekommt 200 Euro im Monat. Jetzt kämpft er vor Gericht für den Mindestlohn“, heißt es in einem ausführlichen Bericht zur Klage des Mitarbeiters einer Werkstatt für behinderte Menschen in Nordrhein-Westfalen.




