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Berlin (kobinet) Die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) des Deutschen Instituts für Menschenrechte hat die bestehenden Regelungen der Berliner Juristenausbildungsordnung (JAO) auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft. Das Ergebnis: Die aktuellen Regelungen werden den Anforderungen der UN-BRK nicht gerecht und erfordern gesetzlichen Handlungsbedarf. Bereits 2013 hatte die Monitoring-Stelle konkrete Änderungsvorschläge unterbreitet. Diese blieben jedoch in der Verordnung unberücksichtigt und auch die seither vorgenommenen Änderungen setzen die Vorgaben der UN-BRK weiterhin unzureichend um.









































