Foto: OpenClipart-Vectors In neuem Fenster öffnen via Pixabay In neuem Fenster öffnen
Brüssel / Wien (kobinet)
Dass die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegen einen EU-Mitgliedstaat einleitet, ist an sich nicht außergewöhnlich. Dass dies jedoch gegen 22 der 27 EU-Staaten – darunter auch Deutschland und Österreich – gleichzeitig geschieht, verdient Beachtung, heißt es in einem Beitrag des österreichischen Online-Nachrichtendienst BIZEPS. Dort heißt es weiter: „Genau das ist nun passiert: Die Kommission leitete gegen fast alle EU-Staaten ein dreistufiges Vertragsverletzungsverfahren ein, da sie die neuen EU-Vorgaben unter anderem zur Entgelttransparenzrichtlinie und weiters zu Mindeststandards für nationale Gleichbehandlungsstellen nicht fristgerecht umgesetzt haben. Als erster Schritt wurden nun Aufforderungsschreiben versandt.“




