
Foto: Gemeinfrei https://de.wikipedia.org/wiki/Flaggen_und_Wappen_der_L%C3%A4nder_der_Bundesrepublik_Deutschland
Schwerin (kobinet) „Die Denkmale in Mecklenburg-Vorpommern müssen allen Menschen zugänglich sein. Barrierefreiheit ist kein Widerspruch zum Denkmalschutz, sondern ein Ausdruck einer offenen und inklusiven Gesellschaft. Daher wird sie nun als berechtigtes Interesse ausdrücklich im Gesetz verankert.“ So heißt es in einer Presseinformation des Ministerium für Wissenschaft, Kultur, Bundes- und Europaangelegenheiten mit dem Hinweis auf eine Gesetzesänderung beim Denkmalschutz, die vom Landtag von Mecklenburg-Vorpommern beschlossen wurde.









































