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Berlin (kobinet)
Am 20. September 2026 wird in Berlin gewählt. Im Vorfeld der anstehenden Wahlen hat die Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am Deutschen Institut für Menschenrechte die Berliner Landeswahlordnung (LWO) einer umfassenden Normenprüfung unterzogen. Dabei wurden die bestehenden Regelungen der LWO auf ihre Vereinbarkeit mit der UN-BRK überprüft. Gegenüber der letzten Normenprüfung sind erhebliche Fortschritte zu verzeichnen, etwa bei den Barrierefreiheitshinweisen in der Wahlbenachrichtigung, den Stimmzettelschablonen und der assistierten Stimmabgabe. Dennoch setzt die Landeswahlordnung die menschenrechtlichen Vorgaben der UN-BRK in mehreren zentralen Punkten noch nicht vollständig um.




