Foto: Der Paritätische Wohlfahrtsverband Landesverband Baden-Württemberg e.V.
STUTTGART (kobinet)
Der Paritätische Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg fordert Bund, Land und Kommunen auf, die Schuldnerberatung gemeinsam abzusichern. Anlass ist die geplante Einführung eines Rechtsanspruchs auf Schuldnerberatung durch das Schuldnerberatungsdienstegesetz (SchuBerDG). Ohne ausreichende Finanzierung sei ein solcher Anspruch ein „leeres Versprechen“, betont der Verband. Laut aktuellem Bericht der LIGA BW wurden 2024 in rund 70 Schuldnerberatungsstellen in Baden-Württemberg knapp 18.000 Menschen beraten. Nur die Hälfte erhielt innerhalb von drei Monaten einen Termin, bei knapp einem Drittel der Einrichtungen betrug die Wartezeit mehr als sechs Monate. Mit der europäischen Verbraucherkreditrichtlinie, die ab 2026 Banken und Kreditgeber verpflichtet, Kunden bei Zahlungsschwierigkeiten auf Schuldenberatung hinzuweisen, wird ein weiterer Anstieg der Nachfrage erwartet. Ohne Ausbau der Kapazitäten drohe das System zu kollabieren, warnt der Paritätische.




