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BERLIN / SAARBRÜCKEN (kobinet)
Das vom Landtag beschlossene „Gesetz zur verbesserten Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention im Saarland“ ist ein wichtiger Meilenstein. „Wir begrüßen, dass das Saarland sich mit dem neuen Gesetz vornimmt, nicht nur die öffentlich zugänglichen Bereiche der Dienstgebäude barrierefrei zu machen, sondern auch die nicht-öffentlichen Bereiche“, sagt Leander Palleit, Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte. „Damit wird ein wichtiger Schritt hinsichtlich der Barrierefreiheit von Arbeitsstätten unternommen, der sich bundesweit sehen lassen kann.“




