
Foto: DBSV
Berlin (kobinet) Heute, am 22. Juni 2026 findet von 15:00 bis 16:30 Uhr im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages eine Sachverständigenanhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) statt. Der Gesetzentwurf verfolgt unter anderem das Ziel, „den Zugang zu privaten Gütern und Dienstleistungen für Menschen mit Behinderungen spürbar und nachhaltig zu verbessern, ohne dabei Unternehmen unverhältnismäßig stark zu belasten“. Die Justiziarin des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV), Christiane Möller, wird als Sachverständige an der Anhörung teilnehmen und stellt fest, dass das Ziel der Reform bisher klar verfehlt wird: „Ein Gesetz, das Behinderte gleichstellt, sieht anders aus. Im vorliegenden Entwurf wird an allen Stellschrauben gedreht, um die Wirtschaft zu schonen. Zwar wird den Unternehmen nun verboten, behinderte Menschen zu benachteiligen, aber dieses ‚Verbot‘ wird im Gesetz so ausgehöhlt, dass es behinderten Menschen im Alltag nichts bringt.“









































