Assistenzpflegebedarfsgesetz im Bundesrat beschlossen
Veröffentlicht am von Kobinet
Berlin (kobinet) Der Bundesrat hat heute in seiner 860. Sitzung das Assistenzpflegebedarfsgesetz (APBG) beschlossen. In einer ersten Stellungnahme äußerte sich der stellvertretende Vorsitzende vom Forum selbstbestimmter Assistenz behinderter Menschen (ForseA) e.V. Jens Merkel: "Mit diesem Beschluss des Bundesrates hat ForseA e.V. einen großen Erfolg erzielt. Wir widmen diesen der im August 2008 verstorbenen ersten Vorsitzenden unseres Bundesverbandes, Elke Bartz. Sie hatte seit 2006 mit der Dokumentation der Kampagne "Ich muss ins Krankenhaus.. und nun?" auf die Missstände bei der Versorgung behinderter und pflegebedürftiger Menschen hingewiesen. Diese Kampagne findet ihren vorläufigen Abschluss, sobald unser Bundespräsident dieses Gesetz unterschreibt." Jens Merkel weiter: "Dieses Gesetz mutiert vermutlich unfreiwillig zur Werbekampagne der Regierung für das Arbeitgebermodell. Denn nur behinderte Menschen mit selbst angestellten Pflegekräften können ihre Assistenz mit in die Klinik nehmen. Aber wir denken, dass dieser Unterschied durch die Rechtsprechung beseitigt werden kann. Diese Ungleichbehandlung von Menschen mit hohem Hilfebedarf ist durch nichts begründbar."
Eine weitere Abweichung von den Zielen der ForseA-Kampagne stellt Dr. Corina Zolle fest: "Stationäre Rehabilitationsmaßnahmen sind nur im Artikel 3 (Änderung des SGB XI) ausdrücklich erwähnt. So, wie wir das Verhalten der Kostenträgerseite einschätzen, wird dies weiterhin zur Leistungsverweigerung genutzt. Wir kennen viele Menschen, deren Aufnahme von den Kureinrichtungen abgelehnt wurde, weil sie behinderungsbedingt einen hohen Hilfebedarf haben und damit den Gewinn schmälern. Hier hat der Gesetzgeber eine Chance vertan, ein gut dokumentiertes und allseits bekanntes Problem vollständig aus der Welt zu schaffen. Die Anstrengungen werden also weitergehen müssen." gba
Die Kooperation Behinderter im Internet e.V. (kobinet)
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