Verschwendung als Abschreckung
Veröffentlicht am von Kobinet
Grimma (kobinet) Auf der ForseA-Homepage nähert sich die "Verschwendungsuhr" unaufhaltsam der 150-Millionen-Marke. Versuche seitens des Vereines, in dieser Sache Kontakt mit der Ministerin von der Leyen aufzunehmen, scheiterten bislang. Daher hat ForseA die bisherigen Bemühungen zusammengefasst und auf seiner Homepage veröffentlicht. kobinet-Redakteur Gerhard Bartz sprach hierüber mit dem stellvertretenden ForseA-Vorsitzenden Jens Merkel.
kobinet: Herr Merkel, rechnen Sie damit, dass die Verschwendungsuhr irgendwann Wirkung zeigt?
Merkel: Natürlich, sonst könnten wir uns die Arbeit sparen. Irgendwann muss unsere Gesellschaft die Schere zwischen Sonntagsreden und harter Realität wieder schließen. Bislang hat sich nur der Landrat des Landkreises Leipzig Dr. Gerhard Gey als einziger dazu bekannt, dass die Einkommens- und Vermögensanrechnung lediglich Abschreckungszwecken dient.
kobinet: Abschreckung?
Merkel: Die Bürgerinnen und Bürger sollten davor zurückschrecken, gesetzlich zustehende Leistungen in Anspruch zu nehmen. Man weiß zwar, dass man damit Unterversorgung und gescheiterte Beziehungen produziert oder Beziehungen bereits im Ansatz verhindert. Aber entgegen den Sonntagsreden ist das den meisten unserer Politiker, sei es im Bund, den Ländern oder den Kommunen egal. Diese haben nur ihren Haushalt im Blick. Dabei sollten Sie jedoch auch vor Augen haben, dass viele Investitionen in aussondernde Einrichtungen irgendwann in den Sand gesetzt sein werden. Die Zeiten, in denen Kostenträger für eine gute Auslastung dieser Anstalten sorgen konnten, sind dank Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen Vergangenheit.
kobinet: Apropos Behindertenrechtskonvention, was gibt es in Sachen Umsetzung Neues?
Merkel: Bis auf die Rechtsprechung nicht viel. Dies haben wir auch mit unserem Papier Vom Gemeinwohl zum "wohl gemein" dokumentiert. Darin erklären wir, was alleine auf dem Gebiet der Assistenz noch im Argen liegt.
kobinet: Darin deuten Sie auch an, dass Strafanzeigen gegen Sachbearbeiter und Amtschefs erwogen werden?
Merkel: Wir waren schon mal so weit. Aufgrund eines Kommunikationsproblems zwischen Mandantschaft und Anwalt wurde das Strafverfahren damals nicht eröffnet.
kobinet: Wo sehen Sie die strafrechtliche Relevanz des Behördenhandelns?
Merkel: Im § 240 Absatz 4 (Nötigung) des StGB ist festgelegt: "In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter (
) 3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger missbraucht." Was soll das denn anderes sein, wenn Behörden, wider besseren Wissens, Antragsteller um ihre Rechte bringen, diese täuschen und betrügen?
kobinet: Wie geht es nun weiter?
Merkel: Da die Bundesregierung nach wie vor dem Gedanken anhängt, es gäbe keinen Handlungsbedarf, richtet sich unsere Hoffnung auf die Rechtsprechung. Wie sagte doch so treffend der Präsident des Bundessozialgerichtes Peter Masuch bei der Verabschiedung von Klaus Lachwitz: "Die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen stellt in der Hand der Betroffenen ein veritables 'Rechtsmittel' gegen Leistungserbringer, Kostenträger und Justiz dar." Nutzen wir es also.
kobinet: Vielen Dank für das Gespräch!
Fakten und Schriftwechsel zur Verschwendung von Steuergeldern auf der ForseA-Seite
Die Kooperation Behinderter im Internet e.V. (kobinet)
Mit freundlicher Unterstützung von
