Gesetzentwurf Assistenz in der Kur abgelehnt

Veröffentlicht am von Kobinet

Banner der Kampagne Ich muss ins Krankenhaus ... und nun?
Banner der Kampagne Ich muss ins Krankenhaus ... und nun? © Kobinet

Berlin (kobinet) Mit den Stimmen der Regierungskoalition gegen die Stimmen aller Oppositionsparteien lehnte der Bundestag einen "Gesetzentwurf zur Ausweitung der Assistenzpflege auf Einrichtungen der stationären Vorsorge- und Rehabilitation ab, den die LINKEN im Jahre 2010 eingebracht hatten. Mit diesem Gesetzentwurf (BT-Drucksache 17/3746) sollte das Gesetz zur Assistenz im Krankenhaus auf stationäre Reha-Maßnahmen erweitert werden. gba

Es ging wohl nicht weit genug
Ein Kommentar von Kobinet-Redakteur Gerhard Bartz

Vermutlich wurde sich die Koalition im letzten Moment bewusst, dass die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen (BRK) viel mehr fordert, als in diesem Gesetzentwurf geregelt werden sollte. Es ist daher auch damit zu rechnen, dass der vorliegende Referentenentwurf der Regierung, der ähnlichen Inhalts ebenfalls zu kurz springt, gegen einen mit einem konventionskonformen Inhalt ausgetauscht wird. Im Artikel 25 finden sich Regelungen, nach denen es auch Menschen mit Assistenzbedarf ermöglicht wird, in Kur zu gehen. Auch sollten sie die gleiche Versorgungsqualtität wie Nichtbehinderte erfahren. Dies alles dann auch für Menschen ohne Betriebsnummer, für Kundeninnen und Kunden ambulanter Dienste bzw. von Heimen. So verstehe ich die Ablehnung durch die Koaltition.

Lehnte sie jedoch ab, weil dieser Antrag von den LINKEN kommt und deren Anträge grundsätzlich abgelehnt werden "müssen", dann wird hier wieder mal ein außerordentlich schäbiges "Spielchen" auf dem Rücken behinderter Menschen gespielt, die sich sehr oft in der misslichen Lage sehen, dass keine Kureinrichtung sie aufnehmen will, da ihr erhöhter Assistenzbedarf die Erlöse schmälert. Und genau das verhindert der Artikel 25 der BRK der Vereinten Nationen.

ePetition zum Thema
ForseA-Kampagne: Ich muss ins Krankenhaus … und nun=