Hans-Joachim Fuchtel im Wortlaut
Veröffentlicht am von Kobinet
Berlin (kobinet) Hans-Joachim Fuchtel, der Parlamentarische Staatssekretär bei der Bundesministerin für Arbeit und Soziales, fühlt sich für die Fragen von Menschen mit Behinderungen zuständig. Heute referiert er am Parlamentarischen Abend der Bundesinitiative Daheim statt Heim. Gestern beantwortete er Fragen des behindertenpolitischen Sprechers der Linken im Bundestag zur Zukunft des Bundeskompetenzzentrums und zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention. Seine Antworten stellt kobinet heute im Wortlaut ins Netz.
Wie bewertet die Bundesregierung die Arbeit und Ergebnisse des von ihr geförderten Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit und welche Vorstellungen gibt es zur Fortführung der Arbeit über das Jahr 2012 hinaus, wollte der Bundestagsabgeordnete Ilja Seifert wissen.
Antwort:
Der Bundesregierung ist Barrierefreiheit ein wichtiges Anliegen. Sie schätzt die geleistete Arbeit des Bundeskompetenzzentrums Barrierefreiheit e. V. (BKB) sehr. Das vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit 2009 geförderte Projekt, Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen, das das BKB durchführt, trägt zu konkreten Verbesserungen der Barrierefreiheit bei, stärkt die Nutzung des Instruments der Zielvereinbarung und sorgt für die Verbesserung der Wahrnehmung der Barrierefreiheit in der Öffentlichkeit.
Bei der in der Frage angesprochenen Förderung handelt es sich jedoch nicht um die Finanzierung des BKB, also nicht um eine institutionelle oder unbefristete Förderung, sondern um die Förderung des Projektes Förderung des Abschlusses von Zielvereinbarungen nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, dessen Projektnehmer das BKB ist. Diese Unterstützung läuft planmäßig Ende 2012 aus. Eine Weiterförderung dieses Projekts des BKB über diesen Zeitraum hinaus ist nicht möglich.
Dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales liegen seit dem 1. Juni 2012 zwei Anträge des BKB auf Förderung von zwei neuen Projekten vor. Diese Anträge werden derzeit geprüft.
Weiter fragte Seifert, wie die Bundesregierung die bisher erzielten Ergebnisse bei der Umsetzung des von ihr vor einem Jahr beschlossenen Nationalen Aktionsplans zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention auch mit Blick auf die Kritiken aus der Behindertenbewegung bewertet und welche Schlussfolgerungen sich daraus ergeben für das weitere Regierungshandeln in diesem Jahr.
Antwort:
Da der Nationale Aktionsplan für einen Wirkungszeitraum von 10 Jahren (2011-2020) angelegt ist, eine Vielzahl der Maßnahmen und Projekte des Aktionsplans aber bereits bis zum Ende der 17. Legislaturperiode begonnen bzw. teilweise auch schon abgeschlossen sein werden, wird die Bundesregierung eine erste Evaluation der Umsetzung des Nationalen Aktionsplans bis Ende 2013 vorlegen.
Zur Vorbereitung der Evaluation und zur Sicherstellung der erfolgreichen Umsetzung des Aktionsplans erfolgt bereits jetzt ein regelmäßiger Austausch zwischen dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in seiner Rolle als Focal Point und den am Aktionsplan beteiligten Bundesressorts, der bereits gute Fortschritte bei der Umsetzung der Maßnahmen des Aktionsplans erkennen lässt. Außerdem werden im Ausschuss Nationaler Aktionsplan zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beim BMAS die Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen stetig über die Umsetzungsprozesse informiert. Dort sind beispielsweise die Fortschritte bei der Freifahrt für behinderte Menschen, die baldige Einführung eines Behindertenausweises in Scheckkartenformat, eine langjährige Forderung der Behindertenbewegung, aber auch die Anstrengungen zur Verbesserung der beruflichen Orientierung junger Menschen mit Behinderungen und die breit angelegte Öffentlichkeitskampagne Behindern ist heilbar bekannt. sch
Fuchtel
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