Unterstützte Beschäftigung als Tor zum allgemeinen Arbeitsmarkt

Veröffentlicht am von Kobinet

Jörg Bungart
Jörg Bungart © Kobinet

Hamburg (kobinet) Die Bundesarbeitsgemeinschaft Unterstützte Beschäftigung (BAG UB) setzt sich bundesweit für die Verbreitung des Konzepts der Unterstützten Beschäftigung ein, um Menschen mit Behinderungen faire Chancen in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarktes zu ermöglichen. Unter dem Dach der BAG UB sind zahlreiche Integrationsfachdienste und andere Dienstleistungsanbieter aus dem Bereich Teilhabe am Arbeitsleben organisiert. Die BAG UB war im Rahmen des Modellprojektes JobBudget für die Evaluation des Projektes zuständig. JobBudget hat Leistungsmodule und zahlreiche Arbeitsmaterialien für den Übergang aus der Werkstatt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt entwickelt.

Barbara Vieweg vom Projekt JobBudget sprach mit dem Geschäftsführer der BAG UB Jörg Bungart über Möglichkeiten der Unterstützten Beschäftigung im Lichte der UN-Behindertenrechtskonvention.

Barbara Vieweg:Herr Bungart, JobBudget hat an 5 Standorten in der Bundesrepublik Dienstleistungen für den Übergang angeboten, wie schätzen Sie darüber hinaus die Anbieterlandschaft für diese Dienstleistungen ein?

Jörg Bungart:Ich denke, dass sich die Anbieterlandschaft erst bundesweit entwickeln muss. Wir haben nach wie vor nur verschiedene Angebotsinseln, die bundesweit verstreut sind. Gerade auch in der Zusammenarbeit zwischen Werkstätten und Integrations(fach)diensten. Wir haben natürlich immer schon Werkstätten gehabt, die selber in dem Bereich aktiv waren. Wir haben externe Dienstleister gehabt außerhalb der Werkstätten, die auch immer schon aktiv waren. Ich denke, dass Sinnvolle und Richtungsweisende, dass in JobBudget entwickelt wurde, ist die Zusammenarbeit von Werkstätten und Integrations(fach)diensten. Das hat ja auch der Gesetzgeber so vorgesehen, für beide Dienste, Werkstätten und Integrationsfachdienste, hat er die Zusammenarbeit in das SGB IX geschrieben. Damit ist diese Schnittstelle von der gesetzlichen Grundlage her definiert. Es ist ja auch wichtig, dass Personen, die auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt arbeiten können, das auch tun können aber dann auch später wieder in die Werkstatt zurück können/müssen, wenn sie den Anforderungen auf Dauer nicht genügen können. Deshalb ist die Kooperation ganz wichtig und von zentraler Bedeutung, auch für die zukünftige Gestaltung dieses Übergangs. Wir müssen noch stärker für Personen, die im Leistungsspektrum zwischen Werkstatt und allgemeiner Arbeitsmarkt liegen, drüber nachdenken wie beide Arbeitswelten miteinander verknüpft werden und wie auch der Wechsel zwischen beiden Arbeitswelten möglich ist. Der Arbeitsort, WfbM oder allgemeiner Arbeitsmarkt, sollte gerade für diese Zielgruppe auf Dauer nicht festgelegt sein, sondern immer wieder von den jeweiligen Unterstützungsbedarfen abhängig gemacht werden.

Barbara Vieweg:Welche auch gesetzlichen Rahmenbedingungen sind zukünftig erforderlich, damit mehr Übergänge aus Werkstätten gelingen?

Jörg Bungart:Wir brauchen eine Öffnung für Werkstattleistungen wie sie auch im Rahmen der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfeleistungen angedacht und geplant ist. Allein deshalb, um externe Dienstleister hier auch gleichberechtigt gegenüber den Werkstätten in der Kooperation aufzustellen. Momentan läuft die Steuerung sehr stark über die Werkstatt, das ist rechtlich so entwickelt worden und historisch bedingt. Wenn man die rechtlichen Grundlagen mehr auf die Zielsetzung der Übergänge auf den allgemeinen Arbeitsmarkt umwidmen will, muss man auch die Stellung der externen Dienstleister hier stärken. Das heißt z. B. dass die Dienstleister auch obligatorisch an den Fachausschüssen beteiligt sein müssen, die ja auch sehr unterschiedlich in Deutschland umgesetzt sind. Es gibt eine sehr unterschiedliche Praxis, nicht immer die beste im Sinne der Wahlmöglichkeiten von Menschen mit Behinderung. Wichtig ist aus meiner Sicht auch, dass die Menschen mit Behinderung in die Fachausschüsse mit einbezogen werden, die stehen momentan noch gar nicht im Gesetz drin, das ist mit der UN-Behindertenrechtskonvention nicht vereinbar.

Barbara Vieweg:Welche verlässlichen Grundlagen sind aus Ihrer Sicht erforderlich, damit mehr Anbieter für eine Übergangsleistung entstehen können?

Jörg Bungart: In erster Linie ist das eine juristische Frage, die zu klären ist. Ich kann jetzt erst mal nur das grobe Ziel nennen, das heißt, es sollte eine rechtliche Gleichstellung erfolgen. Das nicht einseitig eine Werkstatt entscheiden kann, ich geh jetzt hier eine Kooperation ein oder nicht. Das eben ein Mensch mit Behinderung, der in einer Werkstatt beschäftigt ist, sagen kann, ich geh jetzt zu einem Dienstleister, der mich im Übergang begleitet, den kann ich mir frei aussuchen. Da hat jetzt das Urteil des Bundessozialgerichts zum Persönlichen Budget eine gewisse Rechtsklarheit geschaffen. Dort wurde ja ganz deutlich gesagt, Wunsch- und Wahlrecht müssen stärker berücksichtigt werden. So dass ich mir einfach als Beschäftigter in einer Werkstatt auch den Anbieter aussuchen kann. Das geht in die richtige Richtung. Es ist aber auch nach dem Urteil und nach Aussagen des BMAS so, dass es eine Ermessensleistung des zuständigen Leistungsträgers ist, meist des Sozialhilfeträgers - hier müssen noch weitere Entwicklungen erfolgen, das heißt das Wahlrecht ist weiter zu stärken.

Barbara Vieweg:Die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen fordert im Artikel 27 die Schaffung eines inklusiven Arbeitsmarktes, wo sehen Sie derzeit die Herausforderung für die Bundesrepublik?

Jörg Bungart:Inklusiver Arbeitsmarkt ist erstmal ein Schlagwort, Sicherlich auch eine Vision, wobei Visionen hilfreich sein können. Weil damit eine Richtung vorgegeben wird, auch wenn sie noch weit in der Zukunft liegt. Zurzeit haben wir ja einen exklusiven, also einen ausgrenzenden, Arbeitsmarkt, nicht nur für Menschen mit Behinderung, sondern auch für andere, die auf dem Arbeitsmarkt einen Job finden wollen. Im Rahmen unserer Marktwirtschaft haben wir einen Arbeitsmarkt, der immer bestimmte Gruppen ausgrenzt. Also ist das Ziel einen inklusiven Arbeitsmarkt zu schaffen ein sehr hoch gesetztes Ziel.

Was heißt "inklusiver Arbeitsmarkt" konkret? Es ist Aufgabe des Gesetzgebers sowie der Kosten- und Leistungsträger eine zuverlässige Angebotsstruktur aufzubauen, damit Menschen mit Behinderung professionelle Ansprechpartner haben, das heißt, das nicht immer wieder die Anbieter für einzelne Dienstleistungen wechseln. Dann ist wichtig, dass sichergestellt wird, wenn ich den Anforderungen des allgemeinen Arbeitsmarktes nicht mehr genüge, ich wieder z. B. in eine Werkstatt zurückgehen kann. Wir brauchen keine Schwarz Weiß Diskussion nach dem Motto "Einmal allgemeiner Arbeitsmarkt immer allgemeiner Arbeitsmarkt, einmal Werkstatt immer Werkstatt". Wir müssen immer wieder sehen, wie ist der Unterstützungsbedarf der einzelnen Person und danach müssen entsprechend die Angebote gestrickt sein. Verwaltung und Kostenträger tragen die Verantwortung, die Rahmenbedingungen so zu gestalten, dass Menschen mit Behinderung reale Chancen beim Zugang auf den allgemeinen Arbeitsmarkt erhalten.

Um Menschen mit Behinderungen dort zu integrieren, muss schon sehr früh in den Schulen angesetzt werden; "betriebsnahe Berufsorientierung" ist hier das Stichwort. Da laufen ja bundesweit auch Projekte Schule muss stärker mit nachschulischen Qualifizierungsangeboten verzahnt werden. Da gibt es schon gute Beispiele in verschiedenen Bundesländern aber noch kein ausreichendes Angebot in der Fläche. Als Fazit kann man sagen: Wir wissen heute wie es geht, die Teilhabechancen zu vergrößern. Wir müssen aber noch viel mehr dafür sorgen, dass auch die Zugänge dazu im Sinne des Artikel 27 der Behindertenrechtskonvention gleichberechtigt und überall zur Verfügung stehen. Da müssen Verwaltung und Kostenträger noch einiges arbeiten.

Barbara Vieweg:Herr Bungart vielen Dank für das Gespräch.

Link zu weiteren Informationen über das Projekt JobBudget