Assistenz für taubblinde Menschen als Kassenleistung
Veröffentlicht am von Kobinet
Bonn (kobinet) Assistenzleistungen für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen werden in Nordrhein-Westfalen ab sofort als Leistung der Krankenkasse angeboten. Darüber berichtet der Familienratgeber der Aktion Mensch.
"Assistenten unterstützen die betroffenen Menschen bei der Kommunikation, der Orientierung und Mobilität. Nordrhein-Westfalen ist das erste und bisher einzige Bundesland, in dem diese Leistungen durch die Krankenkasse finanziert werden können", heißt es im Familienratgeber. Der Taubblinden-Assistenten-Verband weist allerdings darauf hin, dass aktuell nur qualifizierte Mitglieder des Verbandes ihre Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen dürfen. moh
Link zu weiteren Infos
Die Kooperation Behinderter im Internet e.V. (kobinet)
Mit freundlicher Unterstützung von
