Assistenz für taubblinde Menschen als Kassenleistung

Veröffentlicht am von Kobinet

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Bonn (kobinet) Assistenzleistungen für taubblinde und hörsehbehinderte Menschen werden in Nordrhein-Westfalen ab sofort als Leistung der Krankenkasse angeboten. Darüber berichtet der Familienratgeber der Aktion Mensch.

"Assistenten unterstützen die betroffenen Menschen bei der Kommunikation, der Orientierung und Mobilität. Nordrhein-Westfalen ist das erste und bisher einzige Bundesland, in dem diese Leistungen durch die Krankenkasse finanziert werden können", heißt es im Familienratgeber. Der Taubblinden-Assistenten-Verband weist allerdings darauf hin, dass aktuell nur qualifizierte Mitglieder des Verbandes ihre Leistungen mit der Krankenkasse abrechnen dürfen. moh

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