Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Am 25. September 2026 wird der Bundesrat den Entwurf der Bundesregierung eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) beraten. Die Beauftragten von Bund und Ländern für Menschen mit Behinderungen (KBB) fordern die Mitglieder des Bundesrates auf, in wesentlichen Punkten Nachbesserungen von der Bundesregierung zu verlangen und veröffentlichen dazu ein gemeinsames Positionspapier. Eine Zustimmung des Bundesrates zu dem Gesetz ist für das weitere Gesetzgebungsverfahren nötig.




