Foto: ht
Berlin (kobinet)
Bereits am 8. Oktober 2026 soll zu später Stunde im Plenum des Deutschen Bundestags die erste Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (Erstes Kinder- und Jugendhilfestrukturreform-Gesetz – 1. KJHSRG) eingebracht und debattiert werden. Innerhalb kurzer Zeit haben sich 22 Verbände und Organisationen an einer fachpolitischen Aktion beteiligt und haben einen gemeinsamen Zwischenruf an die Mitglieder der relevanten Bundesgremien, die beiden Staatssekretärinnen im BMBFSFJ sowie Frau Bundesministerin Prien zur geplanten Reform des Kinder- und Jugendhilferechts versandt. Der verbändeübergreifende Zwischenruf trägt den Titel „Keine Mitteilungspflicht des Jugendamtes an Familiengerichte, wenn Eltern Hilfen im Kinderschutz ablehnen!“ Darin weisen die unterzeichnenden Fachverbände und Expert*innen mit aller Deutlichkeit darauf hin, dass die in einem Halbsatz unter Nr. 1 eingefügte Formulierung einen massiven Eingriff sowohl in das hilfeorientierte System der Kinder- und Jugendhilfe als auch in die professionelle Handlungsautonomie der Jugendämter darstellt und die Änderung aus fachlichen und verfassungsrechtlichen Gründen abgelehnt wird.




