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Berlin (kobinet)
„Teilhabeleistungen personenzentriert und bedarfsdeckend erhalten – Keine Leistungskürzungen in der Eingliederungshilfe“, so lautet der Titel eines gemeinsamen Positionspapiers des Deutschen Behindertenrat, der LIGA Selbstvertretung, der Fachverbände für Menschen mit Behinderung und der Verbände des Bundesarbeitsmeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege zur aktuellen Diskussion zu Reformen beim Bundesteilhabegesetz und bei der Eingliederungshilfe. „Maßstab jeder Reform, die Menschen mit Behinderungen tangiert, muss die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) sein. Vor diesem Hintergrund lehnt das oben genannte Verbändebündnis Leistungskürzungen und eine Einschränkung des Wunsch- und Wahlrechts ausdrücklich ab. Die Eingliederungshilfe ist darauf angelegt, eine individuelle Lebensführung, Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für Menschen mit Behinderungen zu ermöglichen. Mit dem Ziel, Bürokratie abzubauen und Kosten zu sparen, sind nun mit dem Beschluss des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026 einschließlich der Anlage ‚Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen‘ sowie mit den Empfehlungen aus dem ‚Dialogprozess Eingliederungshilfe‘ rechtliche Änderungen geplant, die zentrale Voraussetzungen für eine selbstbestimmte und personenzentrierte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen berühren. Es droht die Einschränkung von Teilhaberechten“, heißt es in der Vorbemerkung des Positionspapiers.




