
Foto: ISL – Phil Hubbe
Karlsruhe (kobinet)
Diese Woche dürfte es bei einem Thema spannend werden, das die Behindertenbewegung vor allem während der Corona-Pandemie sehr beschäftigt hat. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) will am 4. November 2025 einem Bericht des Deutschen Ärzteblatts zufolge seine Entscheidung über eine Beschwerde gegen das Infektionsschutzgesetz (IfSG) des Bundes veröffentlichen. „Die vom Ärzteverband Marburger Bund unterstützte Beschwerde war im Dezember 2023 von 14 Intensiv- und Notfallmedizinern eingereicht worden. Sie richtet sich unter anderem gegen die im Gesetz enthaltene sogenannte Triage-Regel im Fall von Engpässen bei der Versorgung schwer kranker Patienten“, heißt es in dem Bericht. Behindertenverbände hatten hierzu in Form von Stellungnahmen ihre Sicht der Dinge dem Bundesverfassungsgericht geschildert.







































