
Foto: H. Smikac
Berlin (kobinet) „Bund, Länder und Kommunen haben in den vergangenen Monaten in einem umfangreichen Prozess Vorschläge zum effizienten Ressourceneinsatz diskutiert. Der Bundeskanzler und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder stellen fest, dass sich die erzielten Ergebnisse in die vom Bund angestoßenen übergeordneten Reformpakete einordnen müssen, damit eine insgesamt ausgewogene und zukunftsgerechte Neujustierung der Sozialsysteme und des Steuerrechts gewährleistet wird. Auf dieser Grundlage halten Bund und Länder die aus der Anlage ersichtlichen Änderungen in mehreren Leistungsgesetzen des Bundes (Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Unterhaltsvorschuss) für geboten, um vertretbare und notwendige Einsparungen und Effizienzen erreichen zu können. Die durch diese Änderungen erzielten Einsparungen sind von dem Regelmechanismus gemäß Ziffer 2 ausgenommen. Im weiteren Verlauf der Gesetzgebungsverfahrens kommt es jetzt darauf an, auch die betroffenen Verbände und Sozialpartner in den Prozess einzubinden.“ So heißt es u.a. im Beschluss der Besprechung des Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen der Regierungschefs der Länder vom 25. Juni 2026 in Berlin.










































