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ERFURT (kobinet)
Der Thüringer Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen (TLMB) hat nach einer Beschwerde von Betroffenen die Vorwürfe einer Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen beim Einlass in das Oktoberfestzelt auf dem Erfurter Domplatz überprüft. Anlass war eine Meldung über verweigerte Einlässe, die Betroffene als Diskriminierung wahrnahmen. Ein Vor-Ort-Termin am 13. Oktober 2026 mit dem Zeltbetreiber, dem Abteilungsleiter der Kulturdirektion der Stadt Erfurt sowie dem Sicherheitspersonal ergab, dass der Einlassstopp auf eine temporäre Überfüllung des Zeltes zurückging. Die zulässige Besucherkapazität war zum fraglichen Zeitpunkt vollständig ausgeschöpft. Aus Sicherheitsgründen durften daher keine weiteren Gäste eingelassen werden – unabhängig davon, ob sie eine Behinderung hatten oder nicht. Einlass erhielten nur noch Personen mit Reservierung oder einem Einlassbändchen. Die Nutzung einer Mobilitätshilfe wie Rollator oder Rollstuhl war laut TLMB nicht der Grund für die Abweisung.




