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Hamburg (kobinet)
Der Blinden- und Sehbehindertenverein Hamburg (BSVH) begrüßt, dass bei den geplanten Einschränkungen für Smart Glasses in Hamburg Ausnahmen für Hilfsmittel vorgesehen sind, die medizinisch oder aufgrund einer Behinderung notwendig sind. Der Verein appelliert zugleich an Politik und Gesetzgeber, diesen Grundsatz bei allen künftigen gesetzlichen Regelungen zu Smart Glasses und vergleichbaren Technologien konsequent zu berücksichtigen. Hintergrund sind die aktuellen Beratungen in der Hamburgischen Bürgerschaft über Einschränkungen für Smart Glasses mit Kamera- und Aufnahmefunktion. SPD und Grüne schlagen unter anderem vor, deren Nutzung in Schwimmbädern sowie im öffentlichen Nahverkehr einzuschränken. Dabei sollen notwendige Sehhilfen und behinderungsbedingt eingesetzte Hilfsmittel ausgenommen werden.




