Foto: VdK Deutschland
BERLIN (kobinet)
Der Sozialverband VdK fordert im Rahmen der aktuellen Rentendebatte eine Übergangsfrist von mindestens fünf Jahren bei der geplanten Abschaffung der abschlagsfreien Rente nach 45 Versicherungsjahren. VdK-Präsidentin Verena Bentele betonte, die Abschaffung sei ein harter Einschnitt in die Lebensplanung vieler rentennaher Beschäftigter. Eine Fünf-Jahres-Frist könnte wertvolle Zeit und mehr Spielraum im Übergang zwischen Arbeitsleben und Ruhestand schaffen. Die diskutierte Frist betrifft die rentennahen und geburtenstarken Jahrgänge ab 1964. Aktuell kann der Jahrgang 1962 mit 64 Jahren und acht Monaten abschlagsfrei in Rente gehen. Wer nach 45 Versicherungsjahren kurz vor Rentenbeginn steht, soll laut VdK noch nach altem Recht abschlagsfrei in Rente gehen können. Jüngere Jahrgänge, die weiter vom Renteneintritt entfernt sind, wären dagegen von der Streichung dieser Rentenart betroffen und müssten mit hohen Abschlägen rechnen.




