Foto: NW3, Michael Möller
Erfurt / Berlin (kobinet)
Der äusserst umstrittene Gesetzentwurf zur Reform des Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) steckt nach der Anhörung im Bundestag vom 22. Juni 2026 weiterhin in der Abstimmung der Koalitionsfraktionen fest und die Anhörung zur minimalistisch ausgestalteten Reform des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) findet am 5. Oktober 2026 im Rechtsausschuss des Bundestages statt. Bei beiden Gesetzen geht es für behinderte Menschen darum, ob endlich wirksame und einklagbare Regelungen zur Herstellung von Barrierefreiheit und für angemessene Vorkehrungen privater Unternehmen gesetzlich verankert werden. Warum dies so wichtig ist, zeigt ein aktuelles Beispiel aus Erfurt. Wie mdr Aktuell berichtet wurde dort ein Nutzer eines Rollators beim Erfurter Oktoberfest nicht ins Festzelt gelassen. Die Ansage war dabei klar, dass da niemand mit vier Rädern reinkomme.




