Foto: Irina Tischer
Berlin (kobinet)
Nachdem der Gesetzentwurf diese Woche in Erster Lesung im Bundestag debattiert wurde, geht es nun mit dem Thema von ärzlichen Zwangsmaßnahmen im Rahmen des Betreuungsrechts schnell voran. Bereits für den 7. Oktober 2026 ist von 14:00 bis 16:00 Uhr eine Anhörung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht angesetzt. Die Sitzung ist öffentlich und wird auf www.bundestag.de übertragen. Wer vor Ort im Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600, in Berlin an der Anhörung teilnehmen möchte, kann sich bis zum 5. Oktober 2026 anmelden.




