Foto: nic communication & consulting / BdB
BERLIN (kobinet)
Der Bundesverband der Berufsbetreuerinnen und Berufsbetreuer (BdB) kritisiert den aktuellen Gesetzentwurf der Bundesregierung zu ärztlichen Zwangsmaßnahmen. Anlässlich der Anhörung des Rechtsausschusses im Deutschen Bundestag am 8. Oktober 2026 betonte die BdB-Vorsitzende Hülya Özkan, dass der Entwurf die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nicht erfülle. Das Gericht hatte den Gesetzgeber aufgefordert, bis Ende 2026 eine Regelung zu schaffen, die ärztliche Zwangsmaßnahmen unter engen Voraussetzungen auch außerhalb eines Krankenhauses ermöglicht. Der BdB fordert, im Einzelfall abzuwägen, welche Belastung für den betroffenen Menschen größer ist: die Verbringung und Behandlung in einem Krankenhaus oder die Verbringung und Behandlung an einem geeigneten anderen Ort. Unklar ist aus Sicht des BdB auch eine Passage zur medikamentösen Behandlung. Die Gesetzesbegründung beschreibe eine Behandlung mit Medikamenten, die ohne unmittelbaren körperlichen Zwang durchgeführt wird.




