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HAMBURG (kobinet) Der Elternverein von Leben mit Behinderung Hamburg hat sich anlässlich der geplanten Kürzungen bei der Schulbegleitung mit einem Brief an die Hamburger Schulbehörde gewandt. Diese plant unter anderem eine Reduzierung von FSJler-Stellen an allen Hamburger Schulen sowie eine Beendigung der bisherigen schulischen Möglichkeit, Stellen, die nicht rechtzeitig besetzt werden konnten, mit höherwertigem Personal für Schulbegleitung auszugleichen, umzuwandeln. Hamburg setzt den Rechtsanspruch auf die Teilhabe an Bildung mit dem Grundsatz um, dass die Schulen die Teilhabe von Kindern mit einem (speziellen) sonderpädagogischen Förderbedarf mit ihrem Personal sowie einem Pool an Schulbegleitern (u.a. FSJlern) zu sichern haben. Die Ausstattung der Schulen und Zumessung der Schulbegleitungen soll im bisher geltenden Prinzip so sein, dass Schülerinnen und Schüler ihre Assistenz individuell ausreichend erhalten, vom Personal der Schule und nachrangig bei Bedarf von Schulbegleitung. So werden individuelle, in Einzelverfahren der Familien erwirkte Schulbegleitung im Wege der Eingliederungshilfe nicht erforderlich. Eingliederungshilfe ist eine nachrangige Leistung, auf die der Anspruch entfallen kann, wenn die Schulen mit ihren Mitteln die Assistenzbedarfe der Schülerinnen und Schüler im Einzelfall abdecken.










































