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Berlin (kobinet)
Der Wahl-O-Mat der Bundes- und Landeszentrale für politische Bildung ist nach seiner Selbstdefinition keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik. Er bietet 38 Thesen an, auf die die Nutzenden mit „stimme zu“, „neutral“ oder „stimme nicht zu“, aber auch mit „These überspringen“ reagieren können. Die 18. These lautet: „In Berlin sollen mehr Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt („Förderschulen“) für Schülerinnen und Schüler mit Behinderung errichtet werden.“ Diese These führt nach Ansicht des Berliner Landesbeirat für Menschen mit Behinderungen in die Irre. Durch ihre Formulierung würden die Nutzenden, denen die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen wichtig ist, dahin gelenkt, dieser These die Zustimmung zu erteilen. Dabei enthalte diese These zugleich als Kehrseite die Absage eines vollständigen Erhalts und weiteren Ausbaus der Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Behinderung im Wege einer inklusiven Beschulung. Die jedoch sei nach Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention Aufgabe und Pflicht auch des Landes Berlin.




