Foto: NETZWERK ARTIKEL 3
Berlin (kobinet)
„Die Bezirksämter von Berlin müssen künftig mit deutlichem Widerspruch rechnen, wenn sie Abstriche von der Barrierefreiheit zulassen.“ So kommentiert Dr. Sigrid Arnade den heutigen Start eines Projekts des NETZWERK ARTIKEL 3, das aus Mitteln des Berliner Partizipationsfonds gefördert wird. Im Rahmen des Projekts sollen die Bescheide der zwölf Berliner Bezirksämter geprüft werden, mit denen gestattet wird, von der Barrierefreiheit abzuweichen. Das kommt nach Angaben der Vorstandsfrau des NETZWERK ARTIKEL 3, Sigrid Arnade, vor allem bei sogenannten Nutzungsänderungen vor: „Beispielsweise soll in Räumen, die bislang als Büro genutzt wurden, eine Arztpraxis untergebracht werden,“ erläutert sie. „Häufig behauptet die Bauherrschaft dann, dass eine barrierefreie Erschließung mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden wäre. Und schon erlaubt die jeweilige Bauaufsicht, dass die Arztpraxis nicht barrierefrei zugänglich sein muss.“ Gegen solche Bescheide will das NETZWERK ARTIKEL 3 Widerspruch einlegen, in Einzelfällen die Berliner Schlichtungsstelle einschalten oder sogar den Klageweg beschreiten.




