
Foto: Behindertenbeauftragter der Bundesregierung
Berlin (kobinet) Der Satz „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“ steht nunmehr seit 31 Jahren im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Am 15. November 1994 wurde diese Änderung nach Zustimmung durch den Bundestag und den Bundesrat in Artikel 3 Absatz 3 des Grundgesetzes aufgenommen. Darauf hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen heute am 15. November 2025 in einem Facebook-Post aufmerksam gemacht. Auch für die vielen behinderten Menschen, die damals über Jahre hinweg für diese Verfassungsänderung und später für entsprechende Gleichstellungsgesetze und letztendlich für die UN-Behindertenrechtskonvention gekämpft haben, ist der 15. November ein Tag der Hoffnung und zum Feiern, auch wenn damit noch längst nicht alle Benachteiligungen beseitigt wurden. „Wir haben noch sehr viel für eine echte Gleichberechtigung und Inklusion zu tun“, ist Prof. Dr. Sigrid Arnade von der LIGA Selbstvertretung überzeugt. Sie war damals zusammen mit H.-Günter Heiden, der ein Buch zum Prozess zur Verfassungsänderung geschrieben hat, eine treibende Kraft für die Veränderung.











































