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Hamburg (kobinet)
Am 10. Juni 2021 ist das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in Kraft getreten. Es stellt verbindliche Weichen für die Zusammenführung der Zuständigkeit der Leistungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung unter dem Dach der Kinder- und Jugendhilfe im SGB VIII. Für die Umsetzung dieses Prozesses sieht das KJSG einen Gesamtzeitraum von knapp sieben Jahren bis zum 01.01.2028 und drei grundsätzliche Stufen vor. Mit der zweiten Stufe des KJSG, die am 01.01.2024 in Kraft trat, wurde mit den Verfahrenslotsen nach § 10b SGB VIII ein neues Angebot für junge Menschen und deren Familien eingeführt. Was die Verfahrenslotsen genau machen, das ergibt sich u.a. aus dem Jahresbericht zur Tätigkeit der Hamburger Verfahrenslotsen im Jahr 2025. So erreichten im Berichtszeitraum 2025 die Verfahrenslotsinnen insgesamt 771 Anliegen, die sich unterschiedlich über die Bezirke verteilen.




