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München (kobinet) „Eingliederungshilfe zukunftssicher aufstellen – Weiterentwicklungsbedarfe des BTHG/SGB IX“, so lautet der Titel eines von der Arbeits- und Sozialminister*innenkonferenz (ASMK) einstimmig beschlossenen Antrags der Länder Bayern, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Schleswig-Holstein, Darin heißt es u.a.: „1. Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der Länder stellen fest, dass die mit dem BTHG verfolgten Ziele nur in Teilen erreicht wurden. Gleichzeitig steht die Eingliederungshilfe seit Jahren vor massiv steigenden Kosten. Es wird daher dringender Überarbeitungsbedarf für das SGB IX gesehen. Hierfür wurde dem Bund ein gemeinsam entwickelte Positionspapier vorgelegt.








































