
Foto: Bundesbehindertenbeauftragter
Berlin (kobinet)
Im Jahr 2023 trat die Assistenzhundeverordnung in Kraft. Und die regelt einem Bericht des WDR zufolge, dass nur zertifizierte Ausbildungsstätten Assistenzhunde ausbilden dürfen. Der Knackpunkt: „Es gibt in ganz Deutschland aktuell keine zertifizierte Ausbildungsstätte, weil es keine übergeordnete Stelle gibt, die sie zertifizieren kann. Eine Übergangsfrist, die eine Prüfung nach dem alten System ermöglicht, ist seit Sommer 2024 ausgelaufen. Ausgenommen sind Blindenführhunde, die anders geprüft werden“, heißt es in einem WDR-Bericht zum Thema Assistenzhunde. Der WDR hat beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales nachgefragt und folgende Antwort bekommen: „Man arbeite daran. Und etwas konkreter: „Die dafür notwendigen Rechtsänderungen sind Teil der Reform des Behindertengleichstellungsgesetzes. Das Gesetzgebungsverfahren wurde bereits eingeleitet.“ Doch genau dieses Gesetzgebungsverfahren geht seit Monaten nicht voran, so dass es auch erheblichen Ärger in Sachen Assistenzhundeanerkennung gibt, wie aus dem WDR-Bericht hervorgeht.









































