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Berlin (kobinet)
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf veröffentlicht, der Zwangsmaßnahmen gegen unter Betreuung stehende Personen auch außerhalb von Kliniken legalisiert. Der vollständige Name dieses Gesetzentwurfs lautet „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Regelung über ärztliche Zwangsmaßnahmen im Betreuungsrecht und zur Stärkung des ultima-ratio-Gebots sowie der Selbstbestimmung der Betroffenen„. Der Entwurf folgt nach Informationen des Bundesverband Psychiatrie Erfahrener dem Urteil des Bundesverfassungsgericht vom November 2024. Das Gericht entschied, dass der Krankenhausvorbehalt bei Zwangsmaßnahmen nicht mit den Grundrechten vereinbar wäre. Begründet wird das damit, dass die Verlegung in ein Krankenhaus (um dort eine Zwangsbehandlung durchzuführen) belastender für Betroffene wäre, als eine Zwangsbehandlung an deren derzeitigen Aufenthaltsort.




